Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 12 Seiten
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Ferienwoche die Lohnkosten um 2 % erhöht.23 Neuere Studien ergeben zudem, dass die indirekten Kosten zwei bis drei Mal höher sind als die direkten Kosten.24
Allerdings sind diese Daten aus verschiedenen Gründen nicht auf die vorliegende Revisionsvorlage anwendbar. Zunächst ist der Jugendurlaub unbezahlt, weshalb er der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber keine direkten Kosten verursacht. Sodann entstehen indirekte Kosten vor allem dann, wenn die Abwesenheit unvorhergesehen ist und/oder sich verlängert oder sich wiederholt (Unfall, Krankheit, Fernbleiben usw.). Wird der Urlaub jedoch im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber bezogen oder lange im Voraus angekündigt, wie dies Artikel 329e OR verlangt, dürfte sich eine Verlängerung des Jugendurlaubs um eine Woche in organisatorischer und finanzieller Hinsicht kaum auswirken. Weiter ist der Jugendurlaub einer begrenzten Kategorie von Arbeitnehmenden – Personen unter 30 Jahren, die ehrenamtlich eine verantwortungsvolle Tätigkeit im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit ausüben möchten – vorbehalten und kommt nur selten vor, wie unter Ziffer 1.3 dargelegt wurde. Mit der Erweiterung von Artikel 329e OR auf Aktivitäten der offenen Jugendarbeit dürfte sich diese Situation nicht drastisch verändern. Schliesslich ist auch zu berücksichtigen, dass ehrenamtliche Tätigkeiten sich allgemein positiv auf die Wirtschaft auswirken.25 Aus all diesen Gründen und in Anbetracht der Einschätzung der Dachverbände der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden kann davon ausgegangen werden, dass die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der vorliegenden Gesetzesrevision bescheiden ausfallen.
6 Rechtliche Aspekte
6.1 Verfassungsmässigkeit
Die vorgeschlagene Revision stützt sich auf Artikel 122 Absatz 1 BV, der dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts gibt.
6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz
Insoweit die Vorlage eine zusätzliche Leistung zugunsten von Lernenden und Arbeitnehmenden unter 30 Jahren bietet, verletzt sie offensichtlich keine internationalen Verpflichtungen der Schweiz bezüglich Urlaub, Kinder- und Jugendschutz, die sich insbesondere aus den zahlreichen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation26 (IAO) und der Kinderrechtskonvention27 ergeben.
23 Botschaft des Bundesrates vom 18. Juni 2010 zur Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle», BBl 2010 4671, 4686 mit Hinweisen.
24 www.compasso.ch > Schnittstelle Systempartner > Bisherige Mitarbeitende, wonach ein Abwesenheitstag bis zu CHF 750.- kosten kann (direkte und indirekte Kosten); www.swissriskcare.ch > Blog > L’absentéisme, un enjeu de taille.
25 Siehe Medienmitteilung des Bundesamtes für Statistik vom 5. Dezember 2022 «2020 war unbezahlte Arbeit
434 Milliarden Franken wert »: Darin steht, dass der Geldwert der institutionalisierten und informellen Freiwilligenarbeit im Jahr 2020 auf 33 Milliarden Franken geschätzt wurde.
26 SR 0.822
27 SR 0.107