Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 12 Seiten
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beratende Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit ausübt (oder eine dazu notwendige Aus- und Weiterbildung absolviert). Die Unentgeltlichkeit der Tätigkeit dient dem Gesetzgeber als Tatbeweis dafür, dass sich die betroffene Person tatsächlich engagiert und nicht einfach zusätzliche Urlaubstage beziehen möchte.14
1.3 Statistische Daten
Es gibt keine statistischen Erhebungen über den Jugendurlaub. Im Jahr 2022 gab es gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung (SAKE) 1,026 Millionen Angestellte zwischen 15 und 30 Jahren (einschliesslich der Personen in Erstausbildung). Die SAKE erhebt die Absenzen nach verschiedenen Abwesenheitsgründen, nicht aber ausdrücklich den Jugendurlaub. Vielmehr wird diese Art von Urlaub unter «anderen persönlichen Gründen» oder «anderen Gründen» erfasst. Die Absenzen aus «anderen persönlichen Gründen» oder «anderen Gründen» beliefen sich im Jahr 2022 bei den Angestellten zwischen 15 und 30 Jahren auf insgesamt 7,5 Millionen Stunden, was 0,1 % der gesamthaft geleisteten Arbeitsstunden in der Schweiz (7,9 Milliarden Stunden im Jahr 2022) entspricht. Nur ein Teil dieser Absenzen ist auf Jugendurlaub zurückzuführen, da die Kategorie «andere Gründe» auch weitere Abwesenheitsgründe umfasst. Betrachtet man die durchschnittlichen Absenzen pro Stelle und Jahr, so weist die Kategorie, zu welcher der Jugendurlaub gehört, zwischen 2018 und 2022 eine durchschnittliche Abwesenheit von ein bis drei Stunden auf. Beim Jugendurlaub handelt es sich somit um einen Bruchteil davon.
Eine genauere Schätzung durch spezifische Erhebung des Jugendurlaubs im Rahmen einer Haushaltserhebung oder Unternehmensbefragung ist nicht möglich. So handelt es sich um einen seltenen Urlaub, der sehr schwierig zu beschreiben ist. Man würde fälschlicherweise zu viele positive Antworten erhalten. Zudem wäre nur ein Teil der Unternehmen in der Lage, den Jugendurlaub von anderen unbezahlten Urlauben zu unterscheiden. Aus diesen Gründen wären die Ergebnisse sehr ungenau, wodurch eine zuverlässige Quantifizierung nicht möglich wäre.
Das Bundesamt für Justiz wandte sich an die Dachverbände der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, um die erhobenen Daten zu bestätigen oder zu ergänzen.15 Die Dachverbände haben jedoch keine Daten oder Angaben über die Häufigkeit des Jugendurlaubs oder vergleichbare Zahlen. Nach Einschätzung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands wird dieser Urlaub nicht oft bezogen.
Nach Gesagtem weist alles darauf hin, dass der Jugendurlaub sehr selten vorkommt. Für eine Einschätzung der Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft wird auf Ziffer 5.3 verwiesen.
14 Streiff/von Kaenel/Rudolph, Arbeitsvertrag, Praxiskommentar zu Art. 319–362 OR, Zürich 2012, N. 6 zu Art. 329e.
15 Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund und Travail.Suisse.