Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 12 Seiten
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Übersicht
Mit der Revision soll der unbezahlte Jugendurlaub um eine Woche verlängert werden. Davon profitieren können Lernende und Arbeitnehmende unter
30 Jahren, die im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit eine unentgeltliche Tätigkeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation ausüben möchten.
Ausgangslage
Lernende und Arbeitnehmende unter 30 Jahren können gestützt auf Artikel 329e des Obligationenrechts (OR) einen unbezahlten Urlaub von bis zu einer Woche beziehen, um ehrenamtlich eine Tätigkeit im Rahmen ausserschulischer Jugendarbeit in einer kulturellen oder sozialen Organisation auszuüben. Die beiden gleichlautenden Motionen 23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker verlangen eine Erhöhung dieses Urlaubs um eine Woche. Dabei heben sie den positiven Effekt hervor, den ein ehrenamtliches Engagement auf die soziale Integration und die berufliche Zukunft der jungen Freiwilligen haben kann. Gewünscht wird mehr Flexibilität.
Inhalt der Vorlage
Mit der Revision werden die vorgenannten Motionen umgesetzt. Vorgeschlagen wird eine Verlängerung des Jugendurlaubs um eine zusätzliche Woche. Zudem soll der Anwendungsbereich von Artikel 329e OR auf Aktivitäten der offenen Jugendarbeit (ohne Mitgliedschaft) ausgeweitet werden, um die vom Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) getragene Entwicklung in der offenen Jugendbetreuung zu berücksichtigen. Da es sich um einen seltenen – und nicht bezahlten – Urlaub handelt, dürfte sich die Vorlage nur minimal auf die Wirtschaft auswirken.