Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/94: Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung des Urlaubs für ausserschulische Jugendarbeit) · 12 Seiten
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2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Von den untersuchten Ländern (Deutschland, Österreich, Belgien, Frankreich, Italien) hat nur Frankreich eine Institution, die mit dem Jugendurlaub vergleichbar ist. Dort haben Angestellte unter 25 Jahren Anspruch auf einen Ausbildungsurlaub von bis zu sechs Arbeitstagen, wenn sie an Aktivitäten von Jugend- und Bildungsorganisationen sowie von Sportverbänden teilnehmen, die der Vorbereitung, Aus- und Weiterbildung von Fach- und Betreuungspersonen dienen.16 Dieser Urlaub ist unbezahlt und kann von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn er oder sie der Auffassung ist, dass die Abwesenheit dem Betrieb schade. Durch Abrede kann eine andere Regelung getroffen werden. Personen über 25 Jahre können diesen Urlaub nur beziehen, um ein Praktikum zur Ausbildung als Betreuungsperson zu absolvieren.
Es ist somit festzustellen, dass die Schweizer Regelung im europäischen Rechtsraum eher eine Ausnahme darstellt. Dies dürfte auf den Umstand zurückzuführen sein, dass die Freiwilligenarbeit in der Schweizer Kultur fest verankert ist, wie aus den Daten des Bundesamtes für Statistik und aus dem Vergleich mit Ländern der Europäischen Union hervorgeht.17
3 Grundzüge der Vorlage
Die Vorlage setzt die beiden Motionen 23.3734 Schneider Schüttel und 23.3735 Riniker um, indem der Jugendurlaub von aktuell einer Woche auf zwei Wochen erhöht wird.
Eine Analyse zeigt, dass der Begriff der kulturellen oder sozialen Organisation gemäss Artikel 329e OR weit ausgelegt wird, obwohl der Wortlaut restriktiver ist als KJFG.18 Im Parlament wurde die Frage aufgeworfen, ob es nicht sinnvoll wäre, den relativ weiten Anwendungsbereich zu revidieren oder zumindest genauer zu umschreiben. Der Bundesrat hält eine Änderung indes für unnötig. Die Auslegung entspricht ihm zufolge der Absicht des Gesetzgebers und erlaubt eine Kohärenz zwischen dem KJFG und dem Obligationenrecht. Der Begriff der soziokulturellen Animation ist in den interessierten Kreisen bestens bekannt. Zudem wäre es äusserst heikel, zwischen ausserschulischen Aktivitäten mit und ohne Urlaubsanspruch zu unterscheiden. Diesbezüglich gilt es zu bedenken, dass Jugendliche motiviert werden sollen, sich ehrenamtlich im Rahmen der ausserschulischen Jugendarbeit zu engagieren, egal in welcher Art, und dadurch neue Erfahrungen zu sammeln und sich in die Gesellschaft einzufügen. Im Übrigen enthält der Gesetzestext genügend Einschränkungen, zumal er berufliche und kommerzielle Tätigkeiten ausschliesst. Aus diesen Gründen schlägt der Bundesrat vor, die Bezugnahme von Artikel 329e OR auf den kulturellen oder sozialen Bereich weder zu verändern noch zu löschen.
Hingegen erweist sich die Beschränkung auf Tätigkeiten in Organisationen oder Verbänden als überholt. Wie oben dargelegt, zielte diese Formulierung darauf ab, die
16 Vgl. Art. L3142-54 ff. Code du travail, abrufbar unter www.legifrance.gouv.fr > codes > code du travail.
17 www.bfs.admin.ch > Statistiken > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Subjektives Wohlbefinden und Lebensbedingungen > Soziale und kulturelle Partizipation.
18 Siehe Ziff. 1.2.2