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Vernehmlassung 2024/95: Totalrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 64 Seiten

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Patentverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

b. das Datum des Gesuchs um Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz mit dem Erzeugnis und dem zugehörigen pädiatrischen Prüfkonzept (Art 140n Abs. 1 Bst. a PatG);

c. das Datum des allfälligen Gesuchs nach Artikel 140n Absatz 1 Buchstabe b PatG und die zuständige Behörde.

3Wenn das Gesuch um Verlängerung der Schutzdauer nicht vor Beginn der Laufzeit des Zertifikats gutgeheissen worden ist, erfolgt die Eintragung der Verlängerung erst nach Bezahlung allfälliger Jahresgebühren für die Verlängerung.

4. Abschnitt: Widerruf der Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats

Art. 171 Form und Inhalt des Antrags

1Der Antrag auf Widerruf der Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats nach Artikel 140r Absatz 2 PatG muss folgende Angaben enthalten:

a. den Namen und Vornamen oder die Firma sowie die Adresse der Antragstellerin und gegebenenfalls deren Zustellungsdomizil in der Schweiz;

b. die Nummer des Zertifikats sowie die Bezeichnung des von der Zulassung des Arzneimittels für die Schweiz erfassten Erzeugnisses;

c. die Begründung des Antrags unter Angabe aller hierzu geltend gemachten Tatsachen und Beweismittel.

2Urkunden, die die Antragstellerin als Beweismittel anführt, sind beizulegen.

3Die Gebühr für den Antrag auf Widerruf der Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats ist mit der Einreichung des Antrags zu bezahlen. Der Antrag gilt erst als gestellt, wenn die Gebühr bezahlt ist.

4Sind gegen dieselbe Verlängerung der Schutzdauer des Zertifikats mehrere Anträge auf Widerruf hängig, so kann das IGE deren Behandlung in einem Verfahren vereinigen.

Art. 172 Prüfung des Antrags

1Das IGE prüft, ob die Voraussetzungen nach Artikel 171 Absätze 1–3 erfüllt sind.

2Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so setzt es der Antragstellerin eine Frist von zwei Monaten zur Behebung der festgestellten Mängel.

3Wird die Frist nach Absatz 2 nicht eingehalten, so tritt das IGE nicht auf das Gesuch ein.

4Urkunden, die als Beweismittel angeführt, aber trotz Aufforderung des IGE nicht fristgerecht eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.