Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 31Fedlex · Erläuternder Bericht
Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 56,6 57,9 Entlastungswirkung der Massnahme 11,3 11,4 Ausgabe nach Massnahme 45,3 46,5
Entlastung in % 2020
Voranschlagskredit:
SECO/A231.0192 Schweiz Tourismus
1.5.19 Kürzung der Mittel von Innotour
Ist-Zustand: Der Bund unterstützt Vorhaben, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus durch wirtschaftliche, technologische, soziale oder ökologische Innovationen, durch verstärkte Zusammenarbeit und durch gezielten Wissensaufbau stärken sollen. Er übernimmt höchstens 50 Prozent der Projektkosten. Für den Zeitraum 2023-2026 können die Subventionssätze vorübergehend auf höchstens 70 Prozent erhöht werden, um die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Tourismusbranche abzufedern.
Massnahme: Die Mittel sollen ab 2027 auf 5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden. Dies entspricht einer Kürzung um knapp 30 Prozent gegenüber den 2022 (vor der befristeten Erhöhung der Subventionssätze) eingesetzten Mittel. Der Tourismussektor hat sich nach der Pandemie sehr gut erholt und durch eine Rückkehr zur Förderung mit einem Subventionssatz von höchstens 50 Prozent können künftig pro eingesetztem Steuerfranken wieder mehr Projekte unterstützt werden. Die allgemeinen Innovationsförderinstrumente des Bundes (insb. Innosuisse) stehen zudem auch der Tourismusbranche zur Verfügung, so dass die branchenspezifische Tourismusförderung reduziert werden kann. Mit den tieferen Fördermitteln können künftig weniger Projekte unterstützt werden.
Tabelle 21. Kürzung der Mittel von Innotour
In. Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 7,1 7,7 Entlastungswirkung der Massnahme 2,1 2,7 Ausgabe nach Massnahme 5,0 5,0
Entlastung in % 2935
Voranschlagskredit:
SECO/A231.0194 Förderung von Innovationen und Zusammenarbeit im Tourismus
1.5.20 Kürzung des Beitrags an Prüfkosten Produktesicherheit
Ist-Zustand: Der Bund ist gesetzlich verpflichtet, die Produktesicherheit in der
Schweiz und den freien Warenverkehr mit der EU/EWR sicherzustellen. Für den Vollzug des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit vom 12. Juni 200912 werden den beauftragten Marktüberwachungsorganisationen deren Kontroll- und Prüfkosten abgegolten. Bei der Produktesicherheitsprüfung wird beispielsweise kontrolliert, ob die Produkte sicher sind und die Gesundheit der Arbeitnehmenden und der Konsumenten und Konsumentinnen nicht schädigen, z. B. durch explodierende Gasgrills oder gefährliche Maschinen. Nach dem Grundsatz des new approach, welcher auch in der EU gilt, liegt die Verantwortung dafür bei den Herstellern und Importeuren. Als Gegengewicht zu diesem freien Warenverkehr bedarf es eines funktionierenden Marktüberwachungssystems. Die Marktüberwachungsorganisationen finanzieren sich heute zu rund 97 Prozent aus den Abgeltungen des Bundes. Der Rest wird durch die
12 SR 930.11