Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Nutzerinnen und Nutzer aufgebracht, d. h. durch diejenigen Wirtschaftsakteure (Hersteller, Importeure, Händler usw.), bei denen sich im Rahmen einer Produktekontrolle durch die Marktüberwachungsorganisationen herausstellt, dass das Produkt nicht sicher / nicht konform ist.
Massnahme: Der Beitrag wird um rund 20 Prozent, d.h. um jährlich rund 1 Million Franken gekürzt. Um sicherzustellen, dass trotz einer Kürzung der Subvention die Produktesicherheit in der Schweiz gewährleistet und der gesetzliche Auftrag erfüllt wird, soll gleichzeitig die Nutzerfinanzierung der Marktüberwachungsorganisationen erhöht werden. Die Produzenten und Importeure sollen nach dem Verursacherprinzip einen höheren Anteil der Kosten der Prüfungen tragen. Die dafür nötige Gebührenerhöhung erfolgt auf Verordnungsstufe. Zudem ist vorgesehen, mehr Stunden zu verrechnen, wenn bei einer Kontrolle nicht sichere oder nicht konforme Produkte festgestellt werden. Insgesamt wird die erhöhte Nutzerfinanzierung somit die Kosten für diejenigen Unternehmen erhöhen, bei denen bei Kontrollen nicht sichere oder nicht konforme Produkte festgestellt werden. Diese Kompensationsmassnahmen werden die Kürzung nicht vollumfänglich aufwiegen können, weshalb insgesamt mit einer gewissen Reduktion der Marktüberwachungskontrollen zu rechnen ist.
Tabelle 22. Kürzung des Beitrags an Prüfkosten Produktesicherheit
In. Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 4,7 4,8 Entlastungswirkung der Massnahme 0,9 1,0 Ausgabe nach Massnahme 3,8 3,8
Entlastung in % 1921
Voranschlagskredit:
SECO/A231.0189 Produktesicherheit
1.5.21 Kürzungen bei EnergieSchweiz
Ist-Zustand: Das Programm EnergieSchweiz zielt auf die Erhöhung der Energieeffizienz sowie auf die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien ab. Dafür investiert EnergieSchweiz in Aus- und Weiterbildung, Information, Hilfsmittel sowie Umsetzungsprojekte. Finanzielle Mittel für EnergieSchweiz sind sowohl im Funktionsaufwand des BFE (Vollzug und Beschaffungen; ca. 20 Mio. Fr.) als auch auf einem Transferkredit (ca. 24 Mio. Fr.) eingestellt.
Massnahme: Der Bundesrat will das Budget von EnergieSchweiz ab 2027 um 20 Millionen Franken auf 24 Millionen Franken pro Jahr reduzieren. EnergieSchweiz ist ein Programm zur Information, Beratung und Sensibilisierung der Bevölkerung und Wirtschaft, welches aufgrund seiner erwarteten Wirksamkeit nach einer verstärkten Aktivität mit einer Priorisierung bei den Aktivitäten allmählich wieder reduziert werden kann. Bildung im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien wird ausserdem durch die Finanzierung von Hochschulen bereits indirekt vom Bund unterstützt. Schliesslich liegt auf den unteren Bildungsstufen die Zuständigkeit primär bei den Kantonen. Eine Budgetreduktion in dieser Grössenordnung bedingt eine grundsätzliche Anpassung der Programmstrategie. Die Budgets für die Jahre 2025 und 2026 sollen für den beschleunigten Abschluss von laufenden Projekten verwendet werden. Parallel dazu ergreift das BFE ab 2025 verschiedene operative Massnahmen zur Erhöhung der Effizienz und zur Befreiung von Ressourcen. Durch die Kürzung stehen insbesondere interessierten Gemeinden und Unternehmen weniger vom Bund subventionierte Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.