Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Ausgabe nach Massnahme 231,4 222,8

Entlastung in % 1010

Voranschlagskredite:

Verschiedene Ämter und Kredite

1.5.23 Massnahmen im Eigenbereich

Ist-Zustand: Die Eigenausgaben des Bundes entsprechen rund 15 Prozent des Bundesbudgets. Rund zwei Drittel dieser Eigenausgaben entfallen auf das VBS und das EFD. Einerseits befinden sich in diesen Departementen die personalintensiven Bereiche Armee sowie Zoll und Grenzsicherheit, andererseits fällt dort auch ein grosser Teil der Betriebsausgaben und Investitionen an, namentlich für Rüstung, Instandhaltung, Immobilien und Informatik.

Massnahme: Die Eigenausgaben des Bundes sollen bis 2028 um 300 Millionen Franken gegenüber dem aktuellen Finanzplan reduziert werden, davon 180 Millionen Franken bei den Personalausgaben. Die Rüstungsausgaben sowie die Investitionen der Armee (Verteidigung, armasuisse) werden von der Sparvorgabe ausgenommen. Für die betroffenen Bereiche resultiert damit eine Kürzung von bis zu 2,7 Prozent; die Eigenausgaben wurden bereits in den Voranschlägen 2024 (2%) und 2025 (1,4%) gekürzt. Die Einsparungen sollen über eine Kombination verschiedener Elemente erzielt werden. Rund 100 Millionen Franken sollen durch Anpassungen bei den Lohnmassnahmen und Anstellungsbedingungen des Bundespersonals erbracht werden. Die restlichen 200 Millionen Franken sollen durch Aufgabenverzichte und Effizienzsteigerungen eingespart werden. Gestützt auf diese Eckwerte werden die Entlastungsmassnahmen von der Verwaltung und dem Bundesrat bis im Frühling 2025 konkretisiert. Sollten für die Umsetzung dieser Massnahmen Gesetzesänderungen notwendig sein, werden diese dem Parlament mit der Botschaft zum Entlastungspaket vorgelegt.

Tabelle 25. Massnahmen im Eigenbereich

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 10’783 10’917 Entlastungswirkung der Massnahme 200,0 300,0 Ausgabe nach Massnahme 10’583 10’617

Entlastung in % 23

Voranschlagskredite:

Kredite im Eigenbereich (Globalbudgets und Einzelkredite)

1.6 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-

gien des Bundesrates

Die Vorlage ist in der Botschaft vom 24. Januar 202413 zur Legislaturplanung 2023– 2027 und im Bundesbeschluss vom 6. Juni 202414 über die Legislaturplanung 2023– 2027 angekündigt.

1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Motion Finanzkommission SR 22.4273 «Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen»

13 BBl 2024 525 S. 71

14 BBl 2024 1440 S. 5