Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Gebäudebereich. Weiter sind aufgrund der Priorisierung nicht genügend Mittel vorhanden für ein Programm Holzheizungsersatz. Ausserdem stellen heute aufgrund hoher Mitnahmeeffekte und dem negativen Holzpotential in der Schweiz nur wenige Kantone Mittel für den Holzheizungsersatz zur Verfügung. Schliesslich entfallen mit der Aufhebung des Gebäudeprogramms ab 2027 auch Strukturen zur Begleitung einer solchen Massnahme, was eine Umsetzung weiter erschwert. In diesem Sinne beantragt der Bundesrat den Verzicht auf die Umsetzung der Motion sowie deren Abschreibung.
2 Grundzüge der Vorlage
Nachfolgend werden jene Massnahmen beschrieben, die Gesetzesänderungen erfordern und deshalb in die Vernehmlassung gegeben werden. Wo der Bundesrat auf eine Subvention vollständig verzichten will, schlägt er die Aufhebung der Subventionsbestimmungen vor, selbst wenn es sich um Kann-Bestimmungen handelt. Damit wird Klarheit geschaffen, dass der Bund diese Subventionen künftig nicht mehr ausrichten wird. Da die finanziellen Probleme aus heutiger Sicht nicht vorübergehender Natur sind – sowohl die Ausgaben der Armee als auch jene der AHV werden strukturell und nachhaltig erhöht – muss auch die Gegenfinanzierung nachhaltig wirken.
2.1 Verzicht auf Anschubfinanzierungen für Digitalisierungsprojekte
Ist-Zustand: Gemäss Artikel 17 des Bundesgesetzes vom 17. März 202315 über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) kann der Bund seit dem 1. Januar 2024 einmalige Finanzhilfen für Digitalisierungsprojekte von hohem öffentlichem Interesse vorsehen. Mit einer Anschubfinanzierung sollen Projekte von Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts unterstützt werden, die von besonderer Tragweite für die digitale Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft sind und im Konnex zur Erfüllung behördlicher Aufgaben stehen. Im Frühjahr 2024 fand eine Vernehmlassung zu den Ausführungsbestimmungen statt. Inzwischen wurden die Arbeiten an der Verordnung sistiert.
Massnahme: Auf dieses neue Fördergefäss im Bereich der Digitalisierung soll zur Entlastung des Bundeshaushalts verzichtet werden. Zum einen besteht mit der Digitalen Verwaltung Schweiz für die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltungen bereits ein Finanzierungsgefäss für Digitalisierungsprojekte bei Behördenaufgaben. Zum anderen fördert der Bund die Digitalisierung in den relevanten Sektoren bereits gezielt, beispielsweise im Gesundheitswesen, in der Standortförderung, die Weiterentwicklung der Agrarpolitik oder in der Bildung, Forschung und Innovation.
Der Bund will sich bei der Innovationsförderung auch im Digitalisierungsbereich auf die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung fokussieren. Eine direkte Unterstützung von Organisationen des öffentlichen oder privaten Rechts birgt das Risiko von Mitnahmeeffekten und Marktverzerrungen. Des Weiteren ist der Vollzugsaufwand bei relativ kleinen Subventionen unverhältnismässig hoch.
Tabelle 26. Verzicht auf Anschubfinanzierungen für Digitalisierungsprojekte
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2,0 2,0 Entlastungswirkung der Massnahme 2,0 2,0 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 100100