Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Tabelle 23. Kürzungen bei EnergieSchweiz

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 44,7 44,7 Entlastungswirkung der Massnahme 20,0 20,0

Eigenbereich 10,0 10,0 Transferbereich 10,0 10,0 Ausgabe nach Massnahme 24,7 24,7

Entlastung in % 4545

Voranschlagskredit:

A231.0304 Programme EnergieSchweiz

A200.0001 Funktionsaufwand BFE

1.5.22 Kürzung der freiwilligen Beiträge an die Europäische Weltraumorganisa-

tion (ESA) und an die übrigen internationalen Organisationen ausserhalb der IZA

Ist-Zustand: Der Bund bezahlt insgesamt rund 2 Milliarden Franken (VA 2025) an internationale Organisationen. Davon sind 0,5 Milliarden Franken Pflichtbeiträge, d.h. Beiträge mit zwingendem Charakter an Organisationen, denen der Bund auf Grund eines Abkommens oder einer völkerrechtlichen Vereinbarung beigetreten ist. Die Beitragshöhe wird anhand eines statutarisch festgelegten Verteilschlüssels automatisch bestimmt. Bei Nichtbezahlen droht der Ausschluss aus der Organisation (Beispiele: UNO, CERN, WHO, etc.). 1,5 Milliarden Franken sind freiwillige Beiträge an internationale Organisationen. Da diesen keine statutarische Verpflichtung zugrunde liegt,

kann ihre Höhe unter Berücksichtigung der politischen Prioritäten periodisch neu festgelegt werden (Beispiele: Programmbeiträge ESA 154 Mio. Fr., Multilaterale Umweltfonds 50 Mio. Fr., Beitrag an den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds IWF 10 Mio. Fr. etc.). Der wesentliche Teil der freiwilligen Beiträge wird im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (IZA) gesprochen (1,2 Mrd. Fr.).

Massnahme: Die freiwilligen Beiträge an internationale Organisationen werden um 10 Prozent gekürzt. Nicht davon betroffen sind die Beiträge in der IZA, da diese bereits von der Massnahme 1.5.1, Einfrieren der IZA-Ausgaben, betroffen sind. Rund zwei Drittel der Kürzung, gut 16 Millionen Franken, entfallen auf die Programmbeiträge zugunsten der ESA. Der Spielraum der Schweiz für die Teilnahme an den mehrjährigen Raumfahrtprogrammen, die an der ESA-Ratssitzung auf Ministerebene 2025 beschlossen werden, nimmt entsprechend ab. Als Folge der Kürzung wird die Schweiz ihre Programmteilnahme reduzieren oder auf die Teilnahme an einzelnen Programmen verzichten. Die ESA wird in der Folge weniger Aufträge an Schweizer Unternehmen und Hochschulen vergeben (geografisches Rückflussprinzip). Die Kürzung der restlichen Beiträge (z.B. Multilaterale Umweltfonds 5 Mio. Fr., Beitrag an den IWF-Treuhandfond 1 Mio. Fr. etc.) birgt in Einzelfällen das Risiko eines gewissen Reputationsverlustes für die Schweiz.

Tabelle 24. Kürzung der freiwilligen Beiträge an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) und an die übrigen

internationalen Organisationen ausserhalb der IZA

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 257,1 247,5 Entlastungswirkung der Massnahme 25,7 24,8