Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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(Fachhochschulen). Der Bund wird weiterhin bestrebt sein, den kantonalen Hochschulen eine möglichst hohe Planungssicherheit zu gewähren und ihnen möglichst stabile Beiträge ausrichten.
Der Anteil der Studierenden am Ertrag der Hochschulen steigt. Ausserdem soll der Bundesbeitrag künftig konform zum Subventionsgesetz als Maximalbeitrag und nicht als Fixbeitrag definiert werden; damit wird der Motion zur Reduktion der gebundenen Ausgaben Rechnung getragen (17.3259). Mit der Massnahme wird die Kostenwahrheit gestärkt; die Studierenden tragen einen grösseren Teil der verursachten Kosten. Der Nutzen des Hochschulstudiums fällt denn auch grösstenteils bei den Studierenden selbst an. Es findet eine gewisse Angleichung an die Gebühren der höheren Berufsbildung statt.
Tabelle 29. Stärkung der Nutzerfinanzierung der kantonalen Hochschulen
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 1'344,4 1'358,8 Entlastungswirkung der Massnahme 120,0 120,0 Ausgabe nach Massnahme 1'224,4 1'238,8
Entlastung in % 99
Voranschlagskredite:
SBFI/A231.0261 Grundbeiträge Universitäten HFKG
SBFI/A231.0263 Grundbeiträge Fachhochschulen HFKG
2.5 Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen
Ist-Zustand: Der Bund kann projektgebundene Beiträge für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung ausrichten (Art. 59 HFKG). Unterstützt werden etwa Zusammenarbeitsprojekte zur Verstärkung der Digitalisierung, zur Aufgabenteilung unter den Hochschulen, Projekte zur Förderung der Chancengleichheit sowie zur Nachwuchsförderung. Beitragsempfänger sind kantonale Hochschulen, die ETH sowie die pädagogischen Hochschulen und andere Hochschulinstitutionen. Die beteiligten Kantone, Hochschulen und Institutionen müssen in der Regel eine Eigenleistung erbringen, die mindestens dem Bundesbeitrag entspricht.
Massnahme: Die projektgebundenen Beiträge werden abgeschafft. Einzig das Programm zur Erhöhung der Anzahl Abschlüsse im Pflegebereich an Fachhochschulen (Pflegeinitiative 1. Etappe) im Umfang von 25 Millionen Franken über den Zeitraum 2024-2032 soll bis zu seinem Abschluss im Jahr 2032 unterstützt werden können (Übergangsregelung), da es auf einem kürzlichen Volksentscheid beruht. Die Führung der kantonalen Hochschulen, welche Hauptnutzniesserinnen der projektgebundenen Beiträge sind, liegt im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Die Zusammenarbeit liegt zudem im eigenen Interesse der Hochschulen und bedarf keiner Bundesunterstützung. Es steht den Trägern der Hochschulen frei, für Zusammenarbeitsprojekte zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Tabelle 30. Verzicht auf projektgebundene Beiträge an die Hochschulen
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 32,4 33,1 Entlastungswirkung der Massnahme 27,9 29,6 Ausgabe nach Massnahme 4,5 3,5