Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Muttersprache unterrichtet werden konnten) ist obsolet geworden, da die verbesserte Mobilität und die Verbreitung von Telearbeit die Rekrutierung französischsprachiger Mitarbeitender vereinfacht haben. Ausserhalb Europas trägt der Bund die Kosten für die Privatschulen der Kinder seiner Diplomaten. Es darf deshalb davon ausgegangen werden, dass auch die in Bern vertretenen Staaten diese Kosten für die Kinder ihrer Diplomaten übernehmen können. Die Volksschule ist zudem alleinige Aufgabe der Kantone, weshalb der Bundesrat die Subvention und das Bundesgesetz 17. Juni 202221 über die Beiträge an die kantonale Schule französischer Sprache in Bern aufheben will. Die Kosten der Schule werden damit künftig vom Kanton oder von den Nutzniessenden getragen.

Tabelle 34. Verzicht auf die Unterstützung der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 1,4 1,4 Entlastungswirkung der Massnahme 1,4 1,4 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0

Entlastung in % 100100

Voranschlagskredit:

SBFI/A231.0267 Kantonale französischsprachige Schule in Bern

2.10 Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug auf 50 Prozent

Ist-Zustand: Die geförderten Modellversuche dienen der Entwicklung und Erprobung neuer Methoden und Konzepte im Straf- und Massnahmenvollzug. Der Bund kann Beiträge von höchstens 80 Prozent der anerkannten Kosten gewähren. Darunter fallen Personalaufwendungen, Sach- und allenfalls für den Modellversuch zwingend notwendige Investitionskosten. Empfänger dieser Finanzhilfen sind Kantone und private Trägerschaften.

Massnahmen: Der Subventionssatz soll von heute maximal 80 Prozent auf maximal 50 Prozent der anrechenbaren Kosten gesenkt werden. Durch die damit verbundene höhere Eigenleistung der Subventionsempfänger soll die Subventionseffizienz gesteigert werden.

Tabelle 35. Kürzung des Beitrags an Modellversuche im Straf- und Massnahmenvollzug auf 50 Prozent

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2,1 2,1 Entlastungswirkung der Massnahme 0,8 0,8 Ausgabe nach Massnahme 1,3 1,3

Entlastung in % 3838

Voranschlagskredit:

BJ/A231.0144 Modellversuche

2.11 Kürzung der indirekten Presseförderung

Ist-Zustand: Der Bund unterstützt die Tageszustellung von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post mit gesetzlich festgelegten Beiträgen. Begünstigt werden die Herausgeber von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse (30 Mio. Fr. jährlich) sowie von Zeitungen und

21 SR 411.3