Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Berufsbildung und zur Qualitätsentwicklung sowie besondere Leistungen im öffentlichen Interesse. Diese Beiträge werden ebenfalls an den «Bundesviertel» angerechnet. Empfänger der Finanzhilfen sind Organisationen der Arbeitswelt, Kantone und Andere (Private, Vereine, usw.). Nach den Artikeln 63 und 64 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 200320 decken die Bundesbeiträge höchstens 60 Prozent, in begründeten Fällen 80 Prozent des Aufwandes.

Massnahme: Seit 2018 liegt der Bundesanteil immer über den 25 Prozent. Auch in der BFI-Periode 2025-2028 überschreiten die geplanten Bundesausgaben die Richtgrösse. Die Pauschalbeiträge und die Innovations- und Projektbeiträge sollen deshalb so angepasst werden, dass die Richtgrösse von 25 Prozent gemäss Prognosen der Kosten der öffentlichen Hand genau eingehalten wird. Insgesamt werden die Ausgaben mit der Massnahme um rund 20 bis 24 Millionen Franken pro Jahr reduziert. Bei den Innovations- und Projektbeiträgen wird die Höhe des Bundesbeitrags auf höchstens 50 Prozent des anrechenbaren Aufwands begrenzt. Auf diese Weise wird eine angemessene Eigenleistung der Finanzhilfeempfänger erreicht. Dieser Höchstsatz soll im Berufsbildungsgesetz verankert werden.

Die Kantone tragen den überwiegenden Teil der Berufsbildungskosten. Eine Reduktion der Pauschalbeiträge des Bundes um 1 bis 2 Prozent könnte dazu führen, dass sie einen höheren Anteil der Kosten tragen. Gleichzeitig tragen die Partner mit einer höheren Eigenbeteiligung aber einen grösseren Teil der Projektkosten.

Tabelle 33. Kürzung der Berufsbildungsausgaben auf die Richtgrösse

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August

998.4 1'019.0 2024

Entlastungswirkung der Massnahme 23,8 20,5 Ausgabe nach Massnahme 974,6 998,5

Entlastung in % 22

Voranschlagskredite:

SBFI/A231.0259 Pauschalbeiträge an die Kantone

SBFI/A231.0452 höhere Berufsbildung

SBFI/A231.0260 Innovations- und Projektbeiträge

GS-WBF/A231.0183 Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB)

GS-WBF/A231.0184 Unterbringung EHB

2.9 Verzicht auf die Unterstützung der kantonalen französischsprachigen Schule in Bern

Ist-Zustand: Die kantonale französischsprachige Schule in Bern (ECLF) ist eine Ausnahme im schweizerischen Bildungssystem, da der Bund Beiträge für eine kantonale öffentliche Schule leistet. Die ECLF bietet in einer deutschsprachigen Region Unterricht in französischer Sprache an. Der Bund unterstützt diese Schule seit 1960 mit einem jährlichen Beitrag, der maximal 25 Prozent der anrechenbaren Betriebskosten deckt. Damit unterstützt der Bund die Schulbildung für französischsprachige Kinder von Angestellten des Bundes und von Organisationen im Interesse des Bundes und Diplomaten in Französisch nach dem Schweizer Schulsystem. Subventionsempfänger ist der Kanton Bern.

Massnahme: Der ursprüngliche personalpolitische Zweck der Subvention (Anreiz für französischsprachige Bundesangestellte nach Bern zu ziehen, da ihre Kinder in der

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