Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Tabelle 37. Verzicht auf Beitrag Ausbildung Programmschaffende

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 1,0 1,0 Entlastungswirkung der Massnahme 1,0 1,0 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0

Entlastung in % 100100

Voranschlagskredit:

BAKOM/A231.0312 Beitrag Ausbildung Programmschaffender

2.13 Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen

Ist-Zustand: Der Bund leistet Beiträge an konzessionierte Veranstalter von Radioprogrammen mit einem Abgabenanteil, deren jährlicher Betriebsaufwand für die Verbreitung des Programms und die Zuführung des Sendesignals ausserordentlich hoch sind. In den letzten Jahren erhielten neun Lokalradios Beiträge.

Massnahme: Auf die Subvention soll künftig verzichtet werden. Die Subvention deckt einen relativ geringen Anteil der Kosten (max. 25 % des Betriebsaufwands) ab. Zudem werden Radioprogramme spätestens ab 2027 nur noch via DAB+ verbreitet. Mit der Technologieentwicklung ist die Verbreitung kostengünstiger, eine Subventionierung daher ist nicht mehr nötig. Die betroffenen Lokalradios müssen künftig die Kosten der Verbreitung ihres Programms selbst tragen23.

Tabelle 38. Verzicht auf Beiträge Verbreitung Programme in Bergregionen

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 0,6 0,6 Entlastungswirkung der Massnahme 0,6 0,6 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0

Entlastung in % 100100

Voranschlagskredit:

BAKOM/A231.0313 Beitrag Verbreitung Programme in Bergregionen

2.14 Verzicht auf Entsorgungsbeiträge

Ist-Zustand: Der Bund zahlt Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (Tierkörper, Knochen, Innereien, etc.). Die Subvention wurde im Rahmen des Tiermehlfütterungsverbots eingeführt und soll die mit der Entsorgung der Abfälle verbundenen zusätzlichen Aufwände etwa zur Hälfte decken. Empfänger der Beiträge sind Schlachtbetriebe sowie Betriebe mit Geburten von Rindern, Schafen und Ziegen. Weil die Beiträge aufgeteilt wurden, d.h. sowohl an die Schlachtbetriebe als auch an die Geburtsbetriebe ausgerichtet werden, stärken sie auch die Meldedisziplin an die Tierverkehrsdatenbank. Die Beiträge werden via die Identitas AG ausbezahlt.

Massnahme: Auf die Ausrichtung von Entsorgungsbeiträgen soll künftig verzichtet werden. Die finanzielle Unterstützung der Entsorgung war als Übergangslösung zur Abfederung der Auswirkungen des Fütterungsverbot von Tiermehl an alle Nutztiere konzipiert, das im Januar 2001 im Rahmen der Bekämpfung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE; «Rinderwahnsinn») in Kraft getreten ist. Gegenwärtig

23 Die pa.Iv. 22.407 «Verteilung der Radio- und Fernsehabgabe» sieht eine Erhöhung des Abgabenanteils der konzessionierten Lokalradios und Regionalfernsehen vor.