Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Zeitschriften nicht gewinnorientierter Organisationen der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (20 Mio. Fr. jährlich). Im Jahr 2024 profitieren 147 Titel der Regional- und Lokalpresse und 913 Titel der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse von einer ermässigten Zustellung.

Massnahme: Die Wirksamkeit der indirekten Presseförderung hinsichtlich ihres eigentlichen Ziels, der Förderung der demokratischen Meinungsbildung, ist seit längerem umstritten, namentlich weil nur gedruckte (aber keine digitalen) Erzeugnisse gefördert werden und nur die Tageszustellung (aber nicht die Frühzustellung) unterstützt wird. Der Bundesrat will deshalb die Ausgaben halbieren (auf 25 Mio. jährlich), d.h. Reduktion auf 25 Millionen Franken für die Regional- und Lokalpresse (-5 Mio. Fr.) und Streichung der Subvention für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse (-20 Mio. Fr.). Er anerkennt den Beitrag der Regional- und Lokalpresse an die Förderung des demokratischen Dialogs; die Reduktion signalisiert aber, dass die gedruckte Presse gegenüber anderen Kanälen an Bedeutung verloren hat. Er beurteilt die Bedeutung der Mitgliedschaft- und Stiftungspresse für die Meinungsbildung als geringer; auf diese Subvention soll daher künftig verzichtet werden. Die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse muss damit künftig die Kosten ihrer Verbreitung selbst tragen. Durch die Kürzung reduziert sich die Unterstützung der Regional- und Lokalpresse um 17 Prozent. Die Marktverzerrungen z.G. der Post werden damit teilweise reduziert.

Tabelle 36. Kürzung der indirekten Presseförderung

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 50,0 50,0 Entlastungswirkung der Massnahme 25,0 25,0 Ausgabe nach Massnahme 25,0 25,0

Entlastung in % 5050

Voranschlagskredit:

BAKOM/A231.0318 Zustellermässigung Zeitungen und Zeitschriften

2.12 Verzicht auf Beitrag Ausbildung Programmschaffende

Ist-Zustand: Der Bund fördert die Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden durch Beiträge an entsprechende Institutionen. Die subventionierten Kurse fördern die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft der Radio- und Fernsehveranstalter und tragen damit zur Qualität im Journalismus bei. Das BAKOM schliesst dafür in erster Linie mehrjährige Leistungsvereinbarungen mit Institutionen, welche ein bedeutendes Angebot im Bereich des Informationsjournalismus für Radio und Fernsehen führen. Im Jahr 2024 werden 5 Institutionen unterstützt (seit 2018 die gleichen).

Massnahme: Die Subventionierung von Aus- und Weiterbildung von Programmschaffenden soll gestrichen werden. Der Bundesbeitrag ist im Verhältnis zum Aufwand der Subventionsempfänger tief und ist deshalb keine Voraussetzung für das Angebot einer zielgerichteten Aus- und Weiterbildung. Die mehrjährigen Leistungsvereinbarungen werden gekündigt. Die Programmschaffenden bzw. ihre Arbeitgeber müssen künftig selbst für ihre Aus- und Weiterbildung aufkommen22.

22 Die pa.Iv. 22.417 «Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien» sieht künftig eine Finanzierung über die Radio- und Fernsehabgabe vor.