Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Jahren eine halbe Globalpauschale aus. Die Globalpauschalen werden den Kantonen unter Berücksichtigung der gesamtschweizerischen Erwerbstätigenquote der jeweiligen Personengruppen entrichtet.

Massnahme: Hintergrund der Massnahme ist die Absicht, die Integration von anerkannten Flüchtlingen, Staatenlosen, vorläufig aufgenommenen Personen sowie Schutzsuchenden in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Die Integrationspolitik soll auf das prioritäre Ziel hin ausgerichtet werden, dass Personen im erwerbsfähigen Alter (25–60 Jahre) drei Jahre nach Einreichung ihres Asyl- bzw. Schutzgesuchs oder ihrer Einreise erwerbstätig sind oder im Falle von Arbeitslosigkeit von den Regelstrukturen betreut werden können. Gleiches gilt für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, welche sich spätestens nach drei Jahren in einer Berufsbildung oder im Erwerbsleben befinden sollen. Die Massnahme besteht darin, zur Stärkung der Integrationsanreize die Dauer der Abgeltung der Sozialhilfekosten durch den Bund für Flüchtlinge, Staatenlose, vorläufig Aufgenommene und Schutzsuchende auf vier Jahre zu kürzen. Im Gegenzug soll der Bund künftig nicht mehr finanziell am Integrationserfolg partizipieren; er soll den Kantonen zukünftig für alle Personen der genannten Personengruppen eine Globalpauschale entrichten und nicht nur für den Anteil der schweizweit Erwerbslosen. Mit diesem Wechsel zum sogenannten Bestandesmodell soll die Anreizwirkung für die beschleunigte Integration in den Arbeitsmarkt gestärkt werden. Eine Korrektur um die kantonal unterschiedlich hohen Erwerbsquoten und Arbeitsmarktsituationen erfolgt nicht mehr.

Als flankierende Massnahmen sollen zudem Massnahmen zur Entlastung des Asylbereichs vertieft werden, welche auf eine weitere Beschleunigung des Asylprozesses abzielen (vgl. hierzu auch die Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. Januar 2025 zur Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)»).

Erste Ergebnisse dieser Arbeiten sowie das weitere Vorgehen wird der Bundesrat in der Botschaft zum Entlastungspaket darlegen.

Im Jahr 2027 gilt eine Übergangsregelung: Die Abgeltungsdauer wird in diesem Jahr nur auf fünf Jahre reduziert bzw. für Flüchtlinge und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung bei fünf Jahren belassen. Um trotzdem eine erste Sparwirkung zu erzielen, erfolgen die Auszahlungen 2027 noch wie bisher unter Berücksichtigung der Erwerbstätigenquote, d.h. der Wechsel zum Bestandesmodell erfolgt erst 2028. Für Flüchtlingsgruppen nach Artikel 56 des Asylgesetzes (sog. Resettlement-Flüchtlinge) entrichtet der Bund den Kantonen die Globalpauschalen wie bisher länger. Die Auswirkungen auf die Kantone hängen entscheidend davon ab, ob es diesen gelingt, die Erwerbsintegration zu beschleunigen. Gelingt dies, resultieren durch den Wechsel auf das Bestandesmodell Mehreinnahmen für die Kantone. Falls sie das anvisierte Ziel nicht erreichen, resultiert eine Kostenverlagerung auf die Kantone im Umfang der Entlastung des Bundes.

Tabelle 42. Verkürzung der Abgeltungspflicht für die Globalpauschalen auf 4 Jahre

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2'389,9 2'430,9 Entlastungswirkung der Massnahme 243,5 697,7 Ausgabe nach Massnahme 2'146,4 1'733,2

Entlastung in % 1029

Voranschlagskredit:

SEM/A231.0153 Sozialhilfe Asylsuchende, vorl. Aufgenommene, Flüchtlinge