Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Kartoffeln, Milch, Jogurt, übrige Milchprodukte, Kasein, Eier und Eiprodukte, Tiefkühlgemüse, Kernobst, Obst zu Most- und Brennzwecken, Erzeugnisse aus Kernobst, Wein und Brotgetreide (insgesamt rund 50 Versteigerungen pro Jahr).

• Zollkontingente mit zeitlichen Aufteilungen, kurzen Vorlaufzeiten und Einfuhrperioden, bei denen eine Versteigerung zumindest aktuell aus Kosten-Nutzen-Überlegungen nicht angezeigt ist: Gemüse (ZK15), Steinfrüchte (ZK18) und andere frische Früchte (ZK19). Bei diesen Kategorien erfolgt ein Antrag der Branche mit Mengenberechnung am Dienstag- und Donnerstagmorgen, die Zuteilung am selben Tag, mit einer Einfuhrperiode ab Folgetag für fünf resp. drei Arbeitstage. Für die Versteigerung dieser Zollkontingente wären ca. 1 500 Versteigerungen pro Jahr nötig; gleichzeitig würden mit der Versteigerung nur tiefe Einnahmen generiert, da die Zuteilungen nur teilweise ausgenützt werden.

• Zollkontingente, die aufgrund fehlender Nachfrage nicht bewirtschaftet werden (kommt einem Einzoll-Ansatz gleich): Eine Versteigerung würde hier mangels Nachfrage keinen Sinn machen.

Beim Käse besteht seit langer Zeit Freihandel mit der EU, was im bilateralen Landwirtschaftsabkommen festgehalten ist. Die Einfuhren von Käse aus Drittländern sind sehr gering.

Insgesamt können mit der Versteigerung aller geeigneten Zollkontingente Mehreinnahmen von insgesamt rund 127 Millionen Franken pro Jahr generiert werden. Rund 80 Millionen Franken entfallen auf die vollständige Versteigerung der Zollkontingente bei Schlachttieren und Fleisch; rund 47 Millionen Franken auf die Versteigerung von weiteren Kategorien. Die zusätzlichen Versteigerungen bewirken Mehraufwände für die beteiligten Branchen. Diese Mehraufwände könnten die Margen der beteiligten Branche reduzieren oder auf die Konsumentenpreise überwälzt werden.

Tabelle 54. Erhöhung Versteigerung Zollkontingente

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Einnahmen gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 230,6 230,6 Entlastungswirkung der Massnahme 127,0 127,0 Einnahmen nach Massnahme 357,6 357,6

Entlastung in % 5555

Voranschlagskredit:

BLW/E120.0103 Einnahmen aus Kontingentsversteigerungen

2.30 Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent

Ist-Zustand: Mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen fördert der Bund Leistungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung vielfältiger und qualitativ wertvoller Kulturlandschaften. Die Massnahmen werden in Projekten auf Basis regionaler Ziele entwickelt. Die Beiträge werden seit der Einführung der Massnahme 2014 zu 90 Prozent vom Bund und zu 10 Prozent von den Kantonen finanziert. Die Beiträge des Bundes belaufen sich aktuell auf rund 147 Millionen Franken und sind Teil der Direktzahlungen für die Landwirtschaft. Die Beiträge der Kantone belaufen sich auf rund 17 Millionen Franken.