Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

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Entlastungswirkung der Massnahme 372,1 389,1 Zusatzmittel aus befristeter Erhöhung Teilzweckbindung +83,2 +80,9 Ausgabe nach Massnahme 444.9 432,6

Entlastung in % 3942

Voranschlagskredite:

BAZG/A230.0111 Rückverteilung CO2-Abgabe auf Brennstoffen

BFE/A236.0116 Gebäudeprogramm und erneuerbare Energien

BAFU/A236.0127 Technologiefonds

BFE/A236.0149 Impulsprogramm Heizungsersatz und Massnahmen Energieeffizienz BFE/A236.0147 Förderung neuartige Dekarbonisierungs-Technologien

2.32 BFE: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen

Ist-Zustand: Der Bund fördert Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich. Die Projekte haben zum Ziel, neue Technologien zu erproben sowie den Energiedialog und die Sensibilisierung zu fördern. Subventionsempfänger sind mehrheitlich Unternehmen und Forschungsinstitutionen.

Massnahme: Auf die Förderung wird verzichtet. Der Bundesrat will sich bei der Innovationsförderung auf die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung fokussieren. Die direkte Unterstützung von Unternehmungen bei der Markteinführung von Innovationen bergen das Risiko von Mitnahmeeffekten und Marktverzerrungen; zudem sind Finanzhilfen für Unternehmungen im Vollzug sehr aufwendig (grosser Prüfaufwand der Projekte sowie nachträgliches Monitoring der Zielerreichung und Verhinderung von ungerechtfertigten Gewinnmitnahmen). Pilot- und Demonstrationsprojekten im Energie- und Klimabereich sollen nur noch im Rahmen der angewandten Forschung der Innosuisse unterstützt werden. Durch einen konsequenten Einbezug der Fachämter soll Innosuisse deren Expertise und Bedürfnisse berücksichtigen. Hohe Kreditreste in der Vergangenheit sind ein Indiz dafür, dass sich der Bedarf der Wirtschaft für die Fördermittel in Grenzen hält, wenn eine angemessene Beteiligung der Unternehmen an der Finanzierung vorausgesetzt wird.

Tabelle 57. BFE: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 23,2 23,5 Entlastungswirkung der Massnahme 23,2 23,5 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0

Entlastung in % 100100

Voranschlagskredit:

BFE/A236.0117 Technologietransfer

2.33 Regionalpolitik: Verzicht auf weitere Fondseinlagen und auf Steuererleich-

terungen

Ist-Zustand: Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone Initiativen, Programme und Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Regionen, Berggebieten und Grenzregionen. Ebenfalls Teil der NRP ist die Schweizer Beteiligung an den grenzübergreifenden Interreg-Programmen. Die entsprechenden Globalbeiträge werden den Kantonen basierend auf Programmvereinbarungen zugesichert, die Abrechnung erfolgt gestützt auf vereinbarte Ziele und nach effektiv realisierten Projekten. Es werden sowohl A-fonds-perdu-Beiträge als auch Darlehen gewährt. Zur Finanzierung dieser Beiträge wurde der Spezialfonds Regionalentwicklung gebildet, welcher aus Darlehensrückflüssen und aus Einlagen des