Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 55Fedlex · Erläuternder Bericht
Tabelle 50. BAFU: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 7,0 7,0 Entlastungswirkung der Massnahme 6,2 7,0 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 89100
Voranschlagskredit:
BAFU/A236.0121 Umwelttechnologie
BAFU/A231.0327 Wald
2.26 Verzicht auf weitere Fondseinlagen Landschaft Schweiz
Ist-Zustand: Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 zum 700-Jahr-Jubliäum der Eidgenossenschaft gegründet und mit 50 Millionen Franken dotiert. Er ist ein rechtlich unselbständiger Fonds, der von einer Kommission verwaltet wird. Er unterstützt Projekte zur Pflege und Erhaltung naturnaher Kulturlandschaften. Der ursprünglich auf 10 Jahre befristete Fonds wurde bisher drei Mal verlängert, zuletzt 2019. Gemäss Bundesbeschluss vom 11. März 201927 über die Finanzierung des Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften werden ab dem Jahr 2021 für 10 Jahre jährlich rund 5 Millionen Franken an den Fonds überwiesen.
Massnahme: Auf weitere Fondseinlagen soll verzichtet und das Fondsgesetz aufgehoben werden. Der FLS wurde 1991 als einmalige bzw. zeitlich begrenzte Unterstützung konzipiert und seither vom Parlament dreimal verlängert. Heute fördern Bund und Kantone gemeinsam zusätzlich zum FLS als Verbundaufgabe den Natur- und Landschaftsschutz mit jährlich insgesamt rund 200 Millionen Franken. Mit den Fondsgeldern werden zudem auch Projekte und Vorhaben unterstützt, die in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden liegen. Mit dem Spezialfonds und der Fondskommission bestehen ein Parallelhaushalt sowie Parallelstrukturen zum ordentlichen Haushalt, was mit Ineffizienzen verbunden ist und die Transparenz reduziert. Die bisher eingegangenen Verpflichtungen und die ordentliche Auflösung der Fondsverwaltung können aus dem bestehenden Fondsvermögen finanziert werden.
Tabelle 51. Verzicht auf weitere Fondseinlagen Landschaft Schweiz
In. Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 4,9 4,9 Entlastungswirkung der Massnahme 4,9 4,9
Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
BAFU/A231.0324 Fonds Landschaft Schweiz
2.27 Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt
Ist-Zustand: Basierend auf Förderartikeln in verschiedenen Umweltgesetzen unterstützt der Bund Projekte zugunsten der Umweltbildung. Diese Projekte verfolgen das Ziel, Kompetenzen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen auf allen Bildungsstufen, jedoch insbesondere bei Fach- und Führungskräften, zu fördern.
27 BBl 2019 5353