Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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zudem in erster Linie regionalen Geschäfts- und Touristikinteressen. Eine Bundesfinanzierung widerspricht dem Subsidiaritätsprinzip. Daher werden die Beiträge auf das für die Sicherstellung der Bundesinteressen notwendige Niveau reduziert (Reservekapazitäten, Staatsflüge, Ausbildung). Der Mittelbedarf dafür wird auf 5 Millionen Franken pro Jahr für die Mitfinanzierung von Leistungen auf den Regionalflugplätzen Grenchen (Fokus Ausbildung) und Bern (Fokus Staatsflüge) festgelegt. Damit sind auch ausreichende Reservekapazitäten sichergestellt. Um den Haushalt zu entlasten, sollen die freiwerdenden Mittel für Vorhaben verwendet werden, die bisher aus allgemeinen Bundesmitteln finanziert wurden (z.B. Abgeltung an Skyguide für Flugsicherungsleistungen in angrenzenden ausländischen Lufträumen im Interesse der
Schweizer Flughäfen). So werden die zweckgebundenen Mittel weiterhin entsprechend der Verfassung zugunsten der Luftfahrt eingesetzt. Mit der Massnahme wird die Kostenwahrheit erhöht: Die Nutzerinnen und Nutzer müssen einen grösseren Teil der verursachten Kosten tragen.
Tabelle 49. Kürzung der Bundesbeiträge an Regionalflughäfen auf Bundesinteressen
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 30,0 30,0 Entlastungswirkung der Massnahme 25,0 25,0 Ausgabe nach Massnahme 5,0 5,0
Entlastung in % 8383
Voranschlagskredit:
BAZL/A231.0298 Technische Sicherheitsmassnahmen
2.25 BAFU: Verzicht auf Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsanlagen
Ist-Zustand: Der Bund fördert aktuell gestützt auf unterschiedliche Gesetzesbestimmungen im Umweltrecht Pilot- und Demonstrationsprojekte. Dazu gehört insbesondere die Umwelttechnologieförderung, die den Transfer von Innovationen aus der Forschung auf den Markt unterstützt, sowie Teile des Aktionsplans Holz. Mit der parlamentarischen Initiative 20.433 «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» wurden zudem neue Fördertatbestände geschaffen, die Finanzhilfen für Informations- und Beratungsprojekte im Zusammenhang mit dem Umweltschutz sowie Plattformen zur Ressourcenschonung und Stärkung der Kreislaufwirtschaft vorsehen. Aktuell sind dafür jedoch noch keine Mittel in der Finanzplanung eingestellt.
Massnahme: Auf die Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten soll künftig verzichtet werden. Die entsprechenden Förderbestimmungen im Umweltschutzgesetz und Gewässerschutzgesetz sollen aufgehoben werden. Der Bund soll sich bei der Innovationsförderung auf die Grundlagenforschung und die angewandte Forschung fokussieren. Die direkte Unterstützung von Unternehmungen bei der Markteinführung von Innovationen bergen das Risiko von Mitnahmeeffekten und Marktverzerrungen. Die Innosuisse unterstützt im Rahmen der angewandten Forschung bereits Projekte von Einzelunternehmen im Umweltbereich, die Finanzierung fliesst aber zu deren Wissenschaftspartner im Projekt. Durch einen vermehrten Einbezug der Fachämter soll Innosuisse künftig die Expertise der Fachämter einbeziehen und so auch Umweltbelangen berücksichtigen. Der Verzicht auf die Unterstützung hat zur Folge, dass die bisher unterstützen Unternehmen und Branchen neue Produkte und Innovationen künftig verstärkt selbst finanzieren müssen.