Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Massnahme: Auf die finanzielle Förderung wird gänzlich verzichtet. Für die primäre Zielgruppe der Fach- und Führungspersonen besteht keine Notwendigkeit einer branchenspezifischen staatlichen Unterstützung, da diese von den Nutzenden auch selbst bezahlt und dann in Wert gesetzt werden kann. Die Umweltbildung wird ausserdem durch die Finanzierung von Hochschulen bereits indirekt vom Bund unterstützt. Eine zusätzliche Finanzierung der Umweltbildung führt daher zu Ungleichgewichten, Doppelspurigkeiten und einem ineffizienten Mitteleinsatz. Schliesslich liegt auf den unteren Bildungsstufen die Zuständigkeit primär bei den Kantonen. Das BAFU kann im Rahmen seines Globalbudgets weiterhin selbst Informations- und Bildungsveranstaltungen organisieren und durchführen.
Tabelle 52. Verzicht auf Förderung im Bereich Bildung und Umwelt
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 5,5 5,6
Entlastungswirkung der Massnahme 5,5 5,6 Ausgabe nach Massnahme 0,0 0,0
Entlastung in % 100100
Voranschlagskredit:
BAFU/A231.0370 Bildung und Umwelt
2.28 Verzicht auf Beihilfen Viehwirtschaft
Ist-Zustand: Basierend auf dem Landwirtschaftsgesetz finanziert der Bund saisonale Marktentlastungsmassnahmen zur Stützung der Fleisch- und Eierpreise, weil insbesondere beim Kalbfleisch und bei den Konsumeiern Angebot und Nachfrage saisonal stark differieren. Daneben unterstützt der Bund die Verwertung der inländischen Schafwolle, damit diese im Inland verwertet und nicht entsorgt wird. Der Bund leistet zudem Infrastrukturbeiträge für die Anschaffung von Geräten und/oder Ausrüstungen von öffentlichen Märkten im Berggebiet. Empfänger der Beiträge sind Fleischverwerter, Eier-Packstellen, Verwerter inländischer Schafwolle sowie Organisatoren von öffentlichen Schlachtviehmärkten im Berggebiet.
Massnahme: Auf die Ausrichtung dieser Beihilfen wird künftig gänzlich verzichtet. Bei diesen Marktunterstützungsmassnahmen für einzelne Produktkategorien handelt es sich um Beiträge zur Abfederung bekannter saisonaler Marktschwankungen und nicht um die Verhinderung eines Marktversagens. Damit stehen diese produktbezogenen Subventionen im Widerspruch zur verstärkten Marktausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft, die auf unternehmerische Potentiale, Selbstverantwortung und Innovationskraft der Landwirtinnen und Landwirte setzt. Schliesslich kommen die Mittel der Beihilfen Viehwirtschaft zu einem grösseren Teil nicht den Landwirtinnen und Landwirten selbst zugute, sondern den nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben. In anderen Bereichen wie beispielsweise im Milchmarkt werden saisonale Schwankungen mit entsprechenden Marktmechanismen (Zuschläge und Abzüge) durch die Akteure selbstverantwortlich adressiert. Das Entlastungsvolumen nimmt über die Zeit leicht ab, da in den landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2026-2029 ab 2027 bereits jährlich abnehmende Mittel für Inlandbeihilfen Schlachtvieh und Fleisch vorgesehen sind. Sollte die Branche in Ablösung der staatlichen Stützung eine eigenverantwortliche Lösung finden, gehen die dadurch verursachten Aufwände zu Lasten der Betriebe oder sie werden auf die Konsumentenpreise überwälzt.
Noch geprüft wird der Verzicht auf Beiträge an die Obstverwertung.