Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten
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Stärkung der Energiesicherheit (KlG). Darin sind zwei weitere Subventionen vorgesehen. Das Impulsprogramm im Gebäudebereich ist auf den Heizungsersatz von grösseren Heizungssystemen und die Energieeffizienz ausgerichtet. Dafür sollen ab 2025 für zehn Jahre maximal 200 Millionen Franken pro Jahr aus Bundesmitteln zur Verfügung stehen. Ausserdem sollen Unternehmen gefördert werden, die neuartige Technologien und Prozesse zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen einsetzen. Dafür sind ab 2025 für sechs Jahre insgesamt höchstens 1,2 Milliarden Franken aus Bundesmitteln vorgesehen.
Massnahme: Neu sollen die zwei mit dem KlG beschlossenen Finanzhilfen aus dem zweckgebundenen Anteil der CO2-Abgabe und nicht mehr aus dem allgemeinen Bundeshaushalt finanziert werden (bis zu 400 Mio. Fr. pro Jahr). Dadurch wird eine Priorisierung bei den bisher über die CO2-Abgabe finanzierten Subventionen gemäss ihrer Wirksamkeit nötig: Neben dem Impulsprogramm für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz sowie der Förderung neuartiger Technologien bei Unternehmen sollen noch die Förderung zur Geothermie-Nutzung (max. 30 Mio. Fr. pro Jahr) und die Einlage in den Technologiefonds (max. 25 Mio. Fr. pro Jahr) weitergeführt werden. Die weiteren, bisher aus der CO2-Abgabe finanzierten Subventionen (Gebäudeprogramm, indirekt genutzte Geothermie, kommunale und regionale Energieplanung, Produktion erneuerbarer Gase, Nutzung von Solarthermie als Prozesswärme) sollen aufgehoben werden. Namentlich soll damit das Gebäudeprogramm künftig nicht mehr durch den Bund mitfinanziert werden.
Seit 2010 wurde der Ersatz fossiler Heizungen sowie Gebäudesanierungen im Rahmen des Gebäudeprogramms mit jährlich bis zu 600 Millionen Franken (kantonale Mittel sowie Mittel aus der CO2-Abgabe) gefördert. Seit Beginn des Programms wurden bereits mehr als 3,6 Milliarden Franken an Fördergeldern ausbezahlt. Ein Ausstieg aus dem Programm und eine Neuausrichtung der Subventionen aus der CO2- Abgabe spezifisch für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz Heizungsersatz sowie die Förderung von neuartigen Technologien bei Unternehmen ist daher vertretbar; dies auch, weil das Gebäudeprogramm in gewissem Umfang Mitnahmeeffekte aufweist.31
Die Kürzung der Beiträge des Bundes an das Gebäudeprogramm führt dazu, dass entweder die Kantone zusätzliche Mittel für die Fortführung des Programms aufwenden müssen oder, dass weniger Subventionen an die Gebäudebesitzer für Gebäudesanierungen fliessen. Zudem könnte eine Lücke bei der Erreichung der Klimaziele entstehen; der Bundesrat würde den Umgang mit dieser Lücke im Rahmen der
Klimapolitik post 2030 klären.
Um die von der Stimmbevölkerung im Juni 2023 mit dem KlG gutgeheissenen neuen Subventionen im anvisierten Umfang finanzieren zu können, ist eine bis Ende 2031 befristete Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für Subventionen von heute einem Drittel auf höchstens 41 Prozent nötig. Entsprechend sinkt der Anteil der CO2-Abgabe für die Rückverteilung an die Wirtschaft und die Bevölkerung befristet von 67 auf mindestens 59 Prozent.
Tabelle 56. Priorisierung der Subventionen für Klimapolitik
In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgabe gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 733,8 740,8
31 Vgl. u.a. Berich EFK 2014 zum Gebäudeprogramm oder Jahresberichte zum Gebäudeprogramm.