Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2024/96: Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 · 93 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 59Fedlex · Erläuternder Bericht

Mit der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) werden ab 2028 die bisherigen Vernetzungsbeiträge mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen zusammengelegt (Art. 76 neues LwG29; Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität [BrBL]). Für die Förderung der Vernetzung und der angepassten Bewirtschaftung von Biodiversitätsförderflächen richtet der Bund zurzeit ebenfalls 90 Prozent (115 Mio. Fr.) aus und die Kantone 10 Prozent (12 Mio. Fr.). Mit der AP22+ ist vorgesehen, dass diese neuen BrBL ebenfalls zu 90 Prozent vom Bund finanziert werden. Die Bundesausgaben für die neuen BrBL werden auf 280 Millionen Franken geschätzt.

Massnahme: Mit einer 90prozentigen Bundesbeteiligung ist der Subventionssatz überaus hoch. Die Kantone sollen künftig einen grösseren Anteil der Subventionen tragen, um dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz Rechnung zu tragen. Der Bundesanteil an den gesamten neuen BrBL soll deshalb auf höchstens 50 Prozent gesenkt werden. Damit werden ab 2028 weniger Mittel im Umfang von jährlich 124 Millionen Franken benötigt. Diese Einsparung liegt wegen der Zusammenlegung der Beiträge um 59 Millionen Franken über dem Sparziel des Bundesrates von 65 Millionen Franken. Der Direktzahlungskredit soll deshalb nur um 65 Millionen Franken gesenkt werden, die übrigen mindestens 59 Millionen Franken sollen innerhalb des Direktzahlungskredits für die übrigen Programme umgelagert werden.

Unter der Annahme, dass die Anzahl und der Umfang der Projekte gleich bleiben, müssten die Kantone ihre finanzielle Beteiligung an den Programmen erhöhen (von 31 auf 156 Mio. Fr.). Dies steht den Kantonen allerdings frei. Sie können stattdessen auch Priorisierungen bei den Projekten oder den geförderten Massnahmen vornehmen, was mit negativen Auswirkungen auf die regionale Biodiversität und die Landschaftsqualität verbunden wäre. Derzeit werden mit den Landschaftsqualitätsbeiträgen 138 Projekte unterstützt.

Tabelle 55. Kürzung der Landschaftsqualitätsbeiträge auf 50 Prozent

In Mio. CHF FP2027 FP2028 Ausgaben gemäss Budgetbotschaft vom 21. August 2024 2’751,3 2'742,7 Entlastungswirkung der Massnahme 65,0 Ausgaben nach Massnahme (Bund) 2677,7

Entlastung in %2

Voranschlagskredit:

BLW/A231.0234 Direktzahlungen Landwirtschaft

2.31 Priorisierungen bei Subventionen für Klimapolitik

Ist-Zustand: Das revidierte CO2-Gesetz ist auf den 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Darin ist festgehalten, dass der Bund mit maximal einem Drittel des Reinertrags der CO2-Abgabe (ungefähr 350 – 400 Mio. Fr. pro Jahr) Finanzhilfen zur Reduktion des CO2-Ausstosses leistet. Die Mittel sollen hauptsächlich ins Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen fliessen. Zudem sollen aus der Teilzweckbindung maximal 45 Millionen Franken pro Jahr für die Förderung erneuerbarer Energien eingesetzt und maximal 25 Millionen Franken dem Technologiefonds zugeführt werden.

Ebenfalls auf den 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist das das neue Bundesgesetz vom 30. September 202230 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die

29 BBl 2023 1527

30 SR … (BBl 2022 2403)