Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/97: Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen · 56 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens zur Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPV)
Zentraler Trust-/Issuer-Layer: Aufnahme einer Bestimmung, wonach die registerführende Behörde eine Liste zugelassener bzw. qualifizierter Issuer (z.B. Behördenregister, beaufsichtigte Finanzintermediäre, besonders qualifizierte KYC-Dienstleister) führt und Mindestanforderungen an Kryptografie, Schlüsselmanagement, Governance und Audit definiert.
Zentraler Identity-/Access-Layer: Aufnahme einer Bestimmung, über die der Zugang per Pauschalfreigabe oder per Einzelfreigabe erfolgen kann. Pauschalfreigaben gelten tendenziell eher für hoheitliche Stellen, Einzelfreigaben auf Instituts-/ Unternehmensebene im P2P-Verfahren, sofern die juristische Person also tatsächlich in eine Geschäftsbeziehung eintritt und dementsprechend dem Finanzintermediär gegenüber über die Dauer der Geschäftsbeziehung auskunftspflichtig ist.
Pilotierung und phasenweise Einführung: Für die hybride Variante sollten Pilotmöglichkeiten und Übergangsfristen vorgesehen werden, um Akzeptanz, Kosten und technische Interoperabilität (inkl. ePortal/AGOV/FED-Login) praktisch zu validieren.
4.3 Umsetzung durch die Kantone
Die Einführung der Verordnung über die Transparenz juristischer Personen (TJPV) bringt für alle Kantone zusätzliche Herausforderungen. Durch IT-Anpassungen, Schulungen, Scanning-Lösungen und Bearbeitung vereinfachter Verfahren entsteht erheblicher personeller, technischer und organisatorischer Mehraufwand. Die Mehrheit der Kantone fordert daher eine angemessene Beteiligung an den Gebühreneinnahmen des Transparenzregisters.
BE verlangt eine Regelung, wonach eine Handelsregistereintragung unabhängig von der Bearbeitung einer miteingereichten Meldung an das Transparenzregister erfolgen kann, insbesondere bei technischen Problemen oder im Fall einer Überlastung des Handelsregisteramtes. Es müsse eine Möglichkeit geschaffen werden, dass eine Handelsregisteranmeldung vollzogen werden kann, ohne dass die mit ihr eingereichte Transparenzregistermeldung gleichzeitig verarbeitet und weitergeleitet wird. Verhindern Schnittstellenprobleme zwischen Handels- und Transparenzregister oder eine Überhäufung der Handelsregisterämter mit Meldungen an das Transparenzregister zeitnahe Handelsregistereinträge, leidet darunter nicht nur die Richtigkeit und Aktualität des Handelsregisters, sondern letztlich auch die Wirtschaft.
4.4 Anliegen, die vom Parlament entschieden wurden, und in der TJPV nicht berücksichtigt werden können
OW beantragt zur Reduktion der Komplexität, zur Sicherstellung der Qualität der Umsetzung, zur Einhaltung der Prinzipien der digitalen Verwaltung und zur Erhöhung der Akzeptanz bei den betroffenen Stellen folgende Anpassungen: (i) Bereinigung des Gesetzes, sodass Meldungen ausschliesslich über den Kanal EasyGov direkt an das Transparenzregister erfolgen. (ii) Verzicht auf die Einbindung der Handelsregisterämter. (iii) Sicherstellung der Verwendung von offenen Standards (z. B. eCH) und einer Governance-konformen Projektumsetzung.
SH, VS können nicht nachvollziehen, dass neben der Meldung über EasyGov alternativ eine Meldung über die kantonalen Handelsregister geschaffen worden sei.
AR bedauert, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren der Zugriff der Steuerbehörden auf das Transparenzregister – mit Ausnahme der internationalen Amtshilfe oder einer Aufgabe im Bereich der Strafverfolgung - eingeschränkt worden ist.
SATC, STEP erachten die Strafdrohung von bis zu CHF 500'000 für vorsätzliche Verletzungen der Meldepflicht (Art. 43 TJPG) als sehr hoch. Finanzintermediäre, Berater und Treuhandgesellschaften tragen dabei das Risiko für falsche Kundenangaben, obwohl sie auf die Mitwirkung ihrer Kunden angewiesen sind. Es sei deshalb in Art. 43 TJPG klarzustellen, dass Vorsatz die