Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/106: Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine · 12 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage zeigt keine spezifischen Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Es ist mit keinen volkswirtschaftlichen Auswirkungen zu rechnen. Materiell ändert sich bei der schweizerischen Sanktionspolitik und an den bereits bestehenden Bestimmungen nichts. Der Bundesrat verfügt bereits heute über die Kompetenz, Sanktionen in Einzelfällen auszuweiten, wie die Artikel 2a, 4, 5, 9a und 9b der Ukraine-Verordnung zeigen. Die Vorlage schafft demnach keine neuen Möglichkeiten für die Ausweitung von Sanktionsmassnahmen, sondern ersetzt die notrechtliche Rechtsgrundlage bereits bestehender Massnahmen mit einer ordentlichen gesetzlichen Grundlage.

5.4 Auswirkungen auf die Aussenpolitik

Mit der Vorlage wird der Vollzug der Schweizer Sanktionspolitik gestärkt und die Wahrung des Neutralitätsrechts gewährleistet. Die beantragte Neuregelung wird materiell zu keiner Änderung der Schweizer Politik in Bezug auf internationale Sanktionen führen.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Der Gesetzesentwurf stützt sich auf Artikel 54 Absatz 1 der Bundesverfassung. Artikel 54 Absatz1 BV überträgt dem Bund eine umfassende Befugnis auf dem Gebiet der auswärtigen Angelegenheiten.

Die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten ist umfassend und grundsätzlich allgemeiner Natur.11 Die Bundeskompetenz zur Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten umfasst alle Themen, in denen der Bund die Werte und Interessen der Schweiz in den internationalen Beziehungen vertritt. Die Neutralität ist eher nicht als direktes aussenpolitisches Ziel zu betrachten, wobei dieser als Mittel zur Sicherung schweizerischer Unabhängigkeit zumindest mittelbar eine Rolle bei der Erreichung der verfassungsrechtlichen aussenpolitischen Ziele zukommt.12

6.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Vorlage ist mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar.

11 Ehrenzeller Bernhard/Portmann Roland, in: Ehrenzeller Bernhard/Egli Patricia/Hettich Peter/Hongler Peter/Schindler Benjamin/Schmid Stefan G./Schweizer Rainer J. (Hrsg.), Die schweizerische Bundesverfassung, St. Galler Kommentar, 4. Aufl., 2023, Art. 54 N 10

12 Angelehnt an Ehrenzeller Bernhard/Portmann Roland, in: Ehrenzeller Bernhard/Egli Patricia/Hettich Peter/Hongler Peter/Schindler Benjamin/Schmid Stefan G./Schweizer Rainer J. (Hrsg.), Die schweizerische Bundesverfassung, St. Galler Kommentar, 4. Aufl., 2023, Art. 54 N 36