Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Motion Salzmann (M 23.4379; «Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die praktizierte Nutztierhaltung»)
Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Ausnahmeregelung von der Anschlusspflicht an die Kanalisation auf Landwirtschaftsbetriebe mit einem erheblichen Nutztierbestand auszuweiten, und sie nicht nur auf Betriebe mit Rindern und/oder Schweinen zu beschränken. Mit vorliegender Gesetzesvorlage passt der Bundesrat Artikeln 12 Absatz 4 entsprechend an und setzt die Motion wie gefordert um.
2 Vorverfahren, insbesondere Vernehmlassungsverfahren
Gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 18. März 200510 über das Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Neben den Regierungen der 26 Kantone wurden weitere interessierte Kreise und Organisationen zur Vernehmlassung begrüsst. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom … bis am … .
3 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Die vorgeschlagene Änderung verfolgt dieselbe Stossrichtung wie die EU-
Richtlinien. Sie ist nicht weitergehender als entsprechende Regulierung in vergleichbaren Ländern.
Trink- und Grundwasserschutz
Der Grundwasserschutz in den EU-Staaten richtet sich nach den generellen Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)11, der Richtlinie zum Schutz des Grundwassers (GWRL)12 und der Trinkwasserrichtlinie13. Diese Richtlinien der EU sind für die Schweiz nicht verbindlich.
Bezeichnung des Einzugsgebietes und der Zuströmbereiche
Die WRRL verpflichtet die Mitgliedstaaten, Schutzgebiete mit spezifischen Rechtsvorschriften zum Schutz der Oberflächengewässer, des Grundwassers und unmittelbar vom Wasser abhängiger Lebensräume und Arten festzulegen (Artikel 6 und Anhang IV WRRL). Mit welchen Instrumenten die Grundwasserfassungen konkret geschützt werden, regeln die einzelnen Mitgliedstaaten der EU in ihrer nationalen Gesetzgebung. Die meisten Nachbarländer der Schweiz verfügen über ein Instrument, welches einen ähnlichen Zweck erfüllt wie der Zuströmbereich in der Schweiz; so beispielsweise Deutschland (Zone III), Österreich (Grundwasserschongebiete) und
10 SR 172.061
11 Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
12 Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung, ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 19.
13 Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch, ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1.