Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Frankreich (Zone de protection des aires d’alimentation des captages).14 Die beiden Erstgenannten dienen dem vorsorglichen Schutz des genutzten Grundwassers, indem Einschränkungen in Abhängigkeit der Gefährdungsquellen im Einzelfall festgelegt werden. In Frankreich hingegen wird das Einzugsgebiet einer Grundwasserfassung im Falle von Verunreinigungen zu Sanierungszwecken ausgeschieden.
Der Zuströmbereich der Schweizer Gesetzgebung berücksichtigt den Teil des Einzugsgebietes, in welchem 90 % des in einer Grundwasserfassung entnommenen Wasser gebildet wird (siehe Kapitel 1.1.1). Im Vergleich mit den Nachbarstaaten müssen in der Schweiz nur innerhalb denjenigen Flächen Massnahmen getroffen werden, die massgeblich zu den Stoffeinträgen ins Grundwasser beitragen.
Sicherung der Grundwasserqualität
Die Mitgliedstaaten der EU müssen gestützt auf die Nitratrichtlinie15 ein Gebiet als gefährdet ausweisen, falls die Nitratkonzentration im Grundwasser den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg pro Liter) übersteigt. In diesen Gebieten müssen die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme umsetzen, um die Nitratgehalte im Grundwasser unter den Grenzwert zu senken16. Die Massnahme dieser Aktionsprogramme sind in Anhang III der Nitratrichtlinie aufgeführt. Sie verfolgen dieselbe Stossrichtung wie die Massnahmen zum Schutz des Wassers in Zuströmbereichen, welche Anhang 4 Ziffer 212 GSchV beispielshaft aufführt.
Abwasserreinigung
Die Abwasserreinigung in den EU-Staaten richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie 91/271/EWG17. Diese wird in den nationalen Gesetzgebungen der EU-Mitgliederstaaten konkretisiert und ist für die Schweiz nicht bindend. Am 27. November 2024 verabschiedete das europäische Parlament und der europäische Rat eine Neufassung der Richtlinie18. Die Neufassung enthält unter anderem eine Reinigungsanforderung von 80 % bezüglich Stickstoff bei ARA mit mehr als 10 000 Einwohnerwerten (EW; Äquivalent der Schmutzfracht eines Einwohners) und bezüglich organischen Spurenstoffen bei ausgewählten ARA. Dies mit einer Umsetzungsfrist bis 2045. Die Neufassung der Richtlinie verfolgt dieselbe Stossrichtung wie die hier vorgeschlagene Gesetzesänderung.
14 STUTZ Umweltrecht, Zürich: Rechtsvergleich Grundwasserschutz in der EU, Deutschland, Österreich und Frankreich. Rechtsgutachten vom 13. September 2022, 61.
15 Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen, ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1.
16 STUTZ Umweltrecht, Zürich: Rechtsvergleich Grundwasserschutz in der EU, Deutschland, Österreich und Frankreich. Rechtsgutachten vom 13. September 2022, 56 ff.
17 Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser, ABl. L 135 vom 30.5.1991, S. 40.
18 Richtlinie (EU) 2024/3019 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2024 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Neufassung), Brüssel, 27. November 2024ABl. L, 2024/3019, 12.12.2024.