Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Absatz 3 legt die Berichterstattungspflicht der Kantone an den Bund fest. Die erste Berichterstattung erfolgt sechs Jahre nach Inkrafttreten der vorliegenden Gesetzesänderung und danach alle vier Jahre. Auch der Mindestinhalt der Berichterstattung soll in einer Vollzugshilfe konkretisiert werden. Die Berichterstattung erfolgt möglichst webbasiert und mit geringem Aufwand für die Kantone.
6 Auswirkungen
Nachfolgend werden die Auswirkungen der Gesetzesänderungen für den Trink- und Grundwasserschutz, die Abwasserreinigung sowie die Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung ausführlich beschrieben.
Für den Bereich Trink- und Grundwasserschutz hat das BAFU eine volkswirtschaftliche Beurteilung (VOBU) in Auftrag gegeben23. Die Ausführungen in den folgenden Kapiteln fassen unter anderem die Ergebnisse dieser Beurteilung zusammen. In einem Punkt unterscheiden sich die Annahmen in der VOBU allerdings von der vorliegenden Gesetzesänderung: Dies betrifft die Regelung, wie lange und zu welchem Anteil der Bund die Bezeichnung der Zuströmbereiche mitfinanziert. Um dem Willen der Motion besser zu entsprechen, wurde die Mitfinanzierung durch den Bund so ausgestaltet, dass sie eine beschleunigende Wirkung hat. Die Kostenaufteilung zwischen Bund und Kantonen in der VOBU entspricht daher nicht den erwarteten Auswirkungen der Gesetzesänderung. Die in der VOBU hergeleiteten Gesamtkosten hingegen behalten ihre Gültigkeit.
6.1 Auswirkungen auf den Bund
Trink- und Grundwasserschutz
Die Planung zur Bezeichnung der Zuströmbereiche kostet schweizweit über den gesamten Zeitraum insgesamt schätzungsweise 11 Millionen Franken und die Ermittlung der Ausdehnung der Zuströmbereiche 130 Millionen Franken. Der Bund beteiligt sich mit maximal 40 % an den anrechenbaren Kosten der Kantone.
Die Mehrkosten für den Bund aufgrund der Finanzhilfen belaufen sich auf schätzungsweise 28,5 Millionen Franken über den gesamten Zeitraum. Davon fallen grob geschätzt 24 Millionen Franken an für die Ermittlung der Ausdehnung der Zuströmbereiche, die bis 2041 bezeichnet werden (ca. 2,2 Millionen jährlich über 11 Jahre). Zusätzlich fallen 4,5 Millionen Franken für die kantonale Planung innerhalb von 2 Jahren an (ca. 2,25 Millionen Franken jährlich 2029-2030).
Im Eigenbereich des Bundes belaufen sich die personellen Auswirkungen auf 2 Vollzeitäquivalente (VZÄ) bis 2050. Diese werden insbesondere benötigt, um die kantonalen Planungen zu prüfen und die Gesuche um Finanzhilfen zu bearbeiten. Weiter werden die Kantone fachlich beraten und Vollzugshilfsmittel bereitgestellt.
Hinzu kommen während der ersten zehn Jahre nach Inkrafttreten rund 400 000 Franken jährlich für Sachaufwand zur Sicherstellung des Vollzugs und die finanzielle Unterstützung der Plattform Grundwasserschutz (Erarbeitung von Grundlagen für den
23 Infras, Holinger, 2024: Volkswirtschaftliche Beurteilung der Motion 20.3625 «Wirksamer Trinkwasserschutz durch Bestimmung der Zuströmbereiche»