Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 37Fedlex · Erläuternder Bericht
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schätzungsweise 400 zusätzliche Gewässerschutzprojekte gegen die Nitratverunreinigungen aufgewendet – unter der Voraussetzung, dass die nötigen Mittel vorhanden sind. Die Bearbeitung der zusätzlichen Gewässerschutzprojekte führte zudem zu einem höheren Personalaufwand beim BLW.
Abwasserreinigung
Die personellen Auswirkungen für den Bund belaufen sich auf rund 3 VZÄ. Diese werden bei der Umsetzung der Massnahmen zur Elimination von organischen Spurenstoffen benötigt, insbesondere zur Prüfung und Abgeltung der kantonalen Planungen und Berichterstattungen, zur Prüfung und Abgeltung der Ausbauprojekte, zur Erhebung und Verwaltung der Abwasserabgabe sowie zur Erfolgskontrolle und Sicherstellung des effizienten Einsatzes der Finanzmittel. Die 3 VZÄ werden für den Bund haushaltsneutral aus dem Ertrag der Abwasserabgabe finanziert.
Die Vorlage wird für den Bund haushaltsneutral umgesetzt. Die Finanzierung der Massnahmen zur Elimination der Stickstoffverbindungen erfolgt wie gesetzlich vorgesehen verursachergerecht über die kommunalen Abwassergebühren. Die Massnahmen zur Spurenstoffelimination werden für den Bund kostenneutral mit dem Ertrag aus der Abwasserabgabe mitfinanziert. Mit der vorgesehen Anpassung des Abgabesatzes werden die Kosten zur Mitfinanzierung des zusätzlichen Ausbaus der Spurenstoffelimination gedeckt.
Die geschätzten Ausgaben zur Mitfinanzierung des zusätzlichen Ausbaus bis 2050 belaufen sich auf rund 1,1 Milliarden Franken. Zum Vergleich: Der finanzielle Umfang der Ausgaben für das laufende Ausbauprogramm beträgt insgesamt rund 1 Milliarde Franken.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird voraussichtlich 2029 in Kraft treten. Der Abgabesatz wird so festgelegt, dass der Vermögensstand der zweckgebundenen Spezialfinanzierung Ende 2050 null Franken beträgt. Der Vermögensstand wird gemäss der aktuellen Planung Ende 2028 rund 137 Millionen Franken betragen. Ab 2029 soll der maximale Abgabesatz von jährlich 16 Franken pro angeschlossene Einwohnerin und Einwohner erhoben werden. Die durchschnittlichen Einnahmen bis im Jahr 2050 werden rund 67 Millionen Franken pro Jahr betragen, die durchschnittlichen Ausgaben rund 73 Millionen Franken pro Jahr.
Mit der erwarteten Entwicklung der Kosten kann der Abgabesatz voraussichtlich ab 2040 schrittweise reduziert werden. Sollten die durchschnittlichen Ausgaben höher ausfallen als geschätzt, beispielsweise aufgrund eines unerwarteten Teuerungsanstiegs, erfolgt die Reduktion der Abwasserabgabe zu einem späteren Zeitpunkt. Die Anpassung des Abgabesatzes wird nach einer Umsetzungsphase von 10 Jahren geprüft. Die Abwasserabgabe des Bundes ist bis zum Jahr 2050 befristet und wird nicht verzinst.