Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 39Fedlex · Erläuternder Bericht

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Vollzug und Praxis in der Höhe von maximal 200 000 Franken pro Jahr haushaltsneutral aus dem Abgabeertrag finanziert. Diese Praxis hat sich als wichtiges Element zur Unterstützung der Kantone und der Branche sowie zu Sicherstellung eines effizienten Einsatzes der Erträge aus der Abwasserabgabe erwiesen. Um diese Vollzugsunterstützung zu stärken, wird die Finanzierung bis 2050 weitergeführt und auf maximal 400 000 Franken pro Jahr erhöht und auch zur Mitfinanzierung der Plattform «Verfahrenstechnik Mikroverunreinigungen» genutzt (siehe Kapitel 4.2.2Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.). Die Finanzierung erfolgt weiterhin haushaltsneutral aus dem Abgabeertrag.

Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung

Die geplante Änderung in diesem Bereich hat keine Auswirkungen auf den Bund.

6.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone

Trink- und Grundwasserschutz

Die Vorlage unterstützt die Kantone bei der Sicherung der Trinkwasservorkommen für die Zukunft. Nach der Umsetzung der geplanten Gesetzesänderung kennen alle Kantone ihre Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung, sowie die verunreinigten und gefährdeten Grundwasserfassungen und haben deren Zuströmbereiche bezeichnet. Die Kantone wissen dadurch, in welchem Gebiet sie Sanierungsmassnahmen veranlassen müssen. Sind die Zuströmbereiche bezeichnet, können kantonale Vollzugsbehörden bei Unfällen oder undichten Leitungen in einem Zuströmbereich rasch reagieren, weil unmittelbar klar ist, ob eine Grundwasserfassung gefährdet ist.

Die finanziellen Auswirkungen für einen einzelnen Kanton hängen davon ab, wie viele Grundwasserfassungen im Kantonsgebiet betroffen sind. Um die Vorgaben fristgerecht zu erfüllen, muss ein Kanton zwischen einem und zehn Zuströmbereichen jährlich bezeichnen. Die durchschnittlichen Kosten für die Ermittlung der Ausdehnung eines Zuströmbereichs betragen 85 000 Franken. Der Kantonsanteil hängt von der Höhe des degressiv ausgestalteten Finanzhilfesatzes ab und liegt zwischen 50 000 und 85 000 Franken.

Schweizweit werden die Kosten für die Bezeichnung von rund 1500 Zuströmbereichen bis 2050 - nach Abzug der Finanzhilfen des Bundes - auf rund 106 Millionen Franken geschätzt (5.3 Millionen jährlich über 20 Jahre). Die Kosten für die kantonale Planung werden nach Abzug des Bundesbeitrags für alle Kantone gemeinsam auf rund 6,5 Millionen Franken geschätzt (ca. 3,25 Millionen Franken jährlich über 2 Jahre). Die Planungskosten pro Kanton unterscheiden sich stark. Sie hängen von der Anzahl Grundwasserfassungen im Mittelland und den grossen Talebenen sowie von den bereits vorhandenen Daten ab.