Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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Vollzug wie z. B. Best Practice Beispiele, Wissensaufbau und Wissensaustausch zu hydrogeologischen Methoden zur Bemessung der Zuströmbereiche).
Tabelle 3: Abschätzung der jährlichen Finanzhilfen des Bundes im Bereich Trink- und Grundwasserschutz und Höhe des Finanzhilfesatzes
Jahr Finanzhilfe für die Finanzhilfe für die Höhe des Finanzhilfe-
Kantonale Planung Bezeichnung der satzes
Zuströmbereiche Zuströmbereiche Mio CHF Mio CHF % der anrechenbaren Kosten 2029 2.25 040
2030 2.25 040
2031 0 3.4 (rückwirkende40
Finanzierung)
2032 0 1.938
2033 0 1.936
2034 0 2.334
2035 0 2.232
2036 0 2.330
2037 0 2.128
2038 0 2.026
2039 0 2.024
2040 0 1.922
2041 0 2.020
2042-2050 0 00
Total 4.524
Zusätzlich kann die Vorlage dazu führen, dass die Kantone vermehrt Gewässerschutzprojekte zur Nitratsanierung nach Artikel 62a GSchG umsetzen (siehe Kapitel 1.1.1). Die damit verbundenen Kosten sind der Behebung des Vollzugsdefizits geschuldet und werden nicht durch die geplante GSchG-Änderung ausgelöst. Die Kosten für die Gewässerschutzprojekte nach Artikel 62a werden zu einem grossen Teil vom Bund (Bundesamt für Landwirtschaft, BLW) finanziert. Bei der Einführung des Artikels 62a in das GSchG budgetierte der Bund für das Gewässerschutzprogramm Abgeltungen von 60 Millionen Franken pro Jahr. Es wurden jedoch deutlich weniger Gewässerschutzprojekte umgesetzt. Bei einer konsequenten Umsetzung der seit 1998 geltenden Gesetzesbestimmungen würden jährlich rund 40 Millionen Franken für