Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten
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sein, in welchen in den letzten Jahren geringere Investitionen im Bereich der Abwasserreinigung getätigt wurden. Die Kosten der Abwasserentsorgung bleiben vergleichbar mit jenen in Deutschland und Österreich.
Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung
Die geplante Änderung in diesem Bereich hat keine Auswirkungen auf die Gemeinden.
Urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete
Trink- und Grundwasserschutz
Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf urbane Zentren und Agglomerationen. In den Berggebieten findet kein Ackerbau und allgemein eine weniger intensive Flächennutzung statt. Daher sind höchstens vereinzelte Grundwasserfassungen verunreinigt oder gefährdet durch Stoffe, welche nicht genügend abgebaut oder zurückgehalten werden. In diesen Gebieten müssen die Kantone nur für die wenigen Grundwasserfassungen von regionaler Bedeutung einen Zuströmbereich bezeichnen. Der grösste Mehraufwand entsteht für die Kantone mit vielen Grundwasserfassungen im Mittelland und in den grossen Talebenen.
Abwasserreinigung
Zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte von organischen Spurenstoffen müssen, zusätzlich zum laufenden Ausbau der ARA, vor allem bei kleineren, ländlichen ARA Massnahmen eingeleitet werden. Diese Massnahmen können jedoch nach geltendem Recht nicht über die Abwasserabgabe mitfinanziert werden. Die vorgeschlagene Änderung der GSchG wird diese Ungleichbehandlung der kleinen ländlichen ARA beheben.
Darüber hinaus hat die Anpassung der Abwasserabgabe keine spezifischen Auswirkungen auf die urbanen Zentren und die Agglomerationen.
Eine bestehende Herausforderung in Berggebieten, die durch die neuen Anforderungen erneut relevant wird, ist die Auslegung und der Betrieb der ARA bei saisonal schwankender Abwasserbelastung, die durch den Tourismus verursacht werden. Hier wird die vorgesehene Förderung der technischen Entwicklung und des Wissensaustausch unterstützen (siehe Kapitel 4.2.2).
Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung
Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf urbane Zentren. In Berggebieten sind nur sehr geringe Auswirkungen zu erwarten, da dort aufgrund der Topografie und grosser Distanzen in vielen Fällen die Bedingungen für eine Ausnahmeregelung ohnehin erfüllt sind. Die grössten Auswirkungen sind für Landwirtschaftsbetriebe in der Nähe von Bauzonen zu erwarten (siehe dazu Kapitel 6.3.3).