Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/112: Änderung des Gewässerschutzgesetzes zum Schutz des Grundwassers und zur Erhöhung der Reinigungsleistung der Abwasserreinigungsanlagen · 53 Seiten

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Abwasserreinigung

Die Auswirkungen auf die Volkswirtschaft sind gering. Die vermehrte Planungs- und Bautätigkeit wird sich positiv auf die Volkswirtschaft auswirken. Das Investitionsvolumen ist aber zu klein, um einen wesentlichen Einfluss auf das Bruttoinlandprodukt zu haben. Aus volkswirtschaftlicher Sicht positiv zu bewerten ist, dass die Abwassergebühren bzw. die Abwasserabgabe dem Verursacherprinzip entsprechen.

Die Jahreskosten der Abwasserentsorgung von heute 2,2 Milliarden Franken pro Jahr (siehe Kapitel 6.2.2) werden mit der Leistungssteigerung der Abwasserreinigung bis 2050 nach Umsetzung der Massnahmen im Bereich Stickstoffelimination um rund 160 Millionen Franken pro Jahr und im Bereich Spurenstoffelimination um 90 Millionen Franken pro Jahr25 höher liegen. Diese Mehrkosten stehen in einem guten Verhältnis zur erzielten Reduktion der Umweltkosten. Die erwartete Reduktion der Stickstoffeinträge in die Gewässer wird zu einer geschätzten Senkung der Umweltkosten von rund 250 Millionen Franken pro Jahr führen, beispielsweise durch die Verringerung der Beeinträchtigung und den Verlust von Ökosystemen26. Zusätzlich werden durch die Verringerung der Lachgasemissionen die Umweltkosten um geschätzt weitere 50 Millionen Franken pro Jahr gesenkt27. Die durch die Behandlung von organischen Spurenstoffen erzielte Umweltkostenreduktion kann aktuell nicht quantifiziert werden.

Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage auf die Schweizer Industriebetriebe und private KMU beschränkt sich auf die Betriebe, die ihr Abwasser in einer kommunalen ARA reinigen. Für diese Betriebe werden die Abwasserentsorgungskosten im Mittel um rund 11 % steigen.

Keine Aufhebung von bestehenden Regulierungen der ARA

Gemäss UEG ist für Unternehmen zu prüfen, ob regulatorische Entlastungen in Bezug auf die bestehenden Reinigungsanforderungen möglich sind. Die aktuellen Regulierungen sind volkswirtschaftlich effizient und liefern einen Nutzen für die Gesellschaft und Umwelt. Es ist nicht möglich, das gleiche Ziel mit einer schwächeren Regulierung zu erreichen, da eine Abschwächung der Vorschriften zu einem entsprechenden Nutzenverlust führen würde.

Lockerung der Anschlusspflicht an die Kanalisation bei Nutztierhaltung

Die neue Regelung hat geringe Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Andere Industrie- und Gewerbebetriebe sind nicht betroffen.

Die vorgesehene Lockerung betrifft nur Landwirtschaftsbetriebe, welche innerhalb der Landwirtschaftszone, aber im Bereich der öffentlichen Kanalisatin liegen. Dies ist

25 INFRAconcept, 2024: Motionen 20.4261 und 20.4162 - Einfluss N- und EMV-Massnahmen auf die Kosten der Abwasserreinigung

26 Umweltbundesamt, 2020:Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten. Kostensätze. Stand 12/2020

27 Bundesamt für Raumentwicklung, 2023: Externe Kosten und Nutzen des Verkehrs in der Schweiz. Strassen-, Schienen-, Luft- und Schiffsverkehr 2020.