Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 141Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht VE-NUFG
Mit dem an das «Omnibus-I-Paket» angepassten Anwendungsbereich reduzieren sich diese Kosten um über 90%.
Von der Drittstaatenregelung der CSRD in der Fassung der Omnibus-Richlinie der EU sind rund 115 Schweizer Unternehmen unmittelbar betroffen, von der entsprechenden Regelung der CSDDD rund 60 Schweizer Unternehmen.391 Demgegenüber sind im Szenario des indirekten Gegenvorschlags rund 110 Unternehmen direkt von den Berichterstattungspflichten und lediglich rund 30 Unternehmen von den Sorgfaltspflichten betroffen.392 Eine weitgehende Überschneidung mit den von den Drittstaatenregelungen der EU betroffenen Unternehmen und jenen, die unter den indirekten Gegenvorschlag fallen würden, ist wahrscheinlich.
Gemäss der vertieften Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März belaufen sich die initialen Umsetzungskosten im Status quo (Drittstaatenregelung) für die Summe der unmittelbar betroffenen Unternehmen auf mindestens rund CHF 13 Mio. und maximal CHF 150 Mio.; die jährlich wiederkehrenden Kosten betragen zwischen mindestens CHF 21 Mio. und maximal CHF 190 Mio.393 Diese Kostenangaben beruhen auf Erfahrungswerten jener Unternehmen, die sich auf die CSRD resp. die CSDDD vorbereitet haben. Die Spannweite ist darauf zurückzuführen, dass die Schätzungen grossen Unsicherheiten unterliegen. Für die vom indirekten Gegenvorschlag betroffenen Unternehmen fallen gemäss Regulierungsfolgenabschätzung RFA keine zusätzlichen initialen Umsetzungskosten an. Die jährlich wiederkehrenden Kosten steigen gegenüber dem Status quo gesamthaft lediglich um mindestens CHF 0,8 Mio. und maximal CHF 14,6 Mio.394 Gleichzeitig werden die Schweizer Unternehmen durch den Nachvollzug des Omnibus-I-Pakets gegenüber den ursprünglichen EU-Richtlinien deutlich entlastet und können erhebliche Kosten einsparen.395 Gleichzeitig hebt die Regulierungsfolgenabschätzung RFA hervor, dass Berichterstattungspflichten erfahrungsgemäss positive betriebswirtschaftliche Effekte wie tiefere Kapitalkosten, höhere Liquidität der Aktien und eine Steigerung des Unternehmenswerts begünstigen können.396 Die Kosten dürften im Szenario Konzernverantwortungsinitiative wahrscheinlich deutlich höher liegen (Einschluss von Unternehmen aus Risikosektoren, von denen viele noch nicht unter die EU-Drittstaatenregelung fallen, weswegen keine Sowieso- Kosten abgezogen werden können; die Klimapläne müssen zwingend umgesetzt werden im Sinne einer Erfolgspflicht).
391 S. RFA, Tabelle 4, S. 19 f.
392 S. RFA, Zusammenfassung, S. iv und S. RFA, Tabelle 4, S. 19 f.
393 S. RFA, Tabelle 5, S. 34 f.
394 S. RFA, Tabelle 6, S. 45 f.
395 Regulierungsfolgenabschätzung zur Vernehmlassungsvorlage Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 19. Februar 2024, abrufbar unter: fedaex.admin.ch > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > Vernehmlassung 2021/114 > Diverses.
396 S. RFA, S. 48.