Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 143Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht VE-NUFG

die verbesserte Durchsetzung im indirekten Gegenvorschlag dürfte Verzerrungen zusätzlich mindern.401

Insgesamt bleiben gemäss vertiefter Regulierungsfolgenabschätzung RFA die wirtschaftlichen Auswirkungen des indirekten Gegenvorschlags moderat, da er primär die bereits bestehenden internationalen Pflichten in ein kohärentes nationales Vollzugssystem überführt. Der Nutzen entsteht insbesondere durch höhere Rechts- und Planungssicherheit, durch die Reduktion von Wettbewerbsverzerrungen und die Absicherung der Entlastungsmechanismen zugunsten der KMU.402

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Nachhaltigkeit

Die Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 zeigt, dass der indirekte Gegenvorschlag im Bereich Gesellschaft und Nachhaltigkeit weitgehend ähnliche Wirkungen entfaltet wie der Status quo (Drittstaatenregelung EU und geltendes Schweizer Recht). Bereits heute besteht das Potential, dass die europäischen Vorgaben zu verbesserten Risikoanalysen führen sowie stärkeren Managementsystemen und klareren Verantwortlichkeiten in den Unternehmen. Konkrete Verbesserungen für betroffene Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sind laut Regulierungsfolgenabschätzung RFA jedoch bisher nur begrenzt empirisch belegbar, und es besteht das Risiko «kosmetischer Compliance».403

Durch den indirekten Gegenvorschlag entstehen zwar keine zusätzlichen materiellen Pflichten, jedoch verbessert sich die Durchsetzbarkeit deutlich, da eine nationale Aufsichtsbehörde geschaffen wird. Die vertiefte Regulierungsfolgenabschätzung RFA zeigt auf, dass diese stärkere Verbindlichkeit tendenziell zu wirksameren Sorgfaltsprozessen und damit zu etwas stärkeren positiven Effekten führen kann als im Status quo. Zudem dürften die im Gegenvorschlag vorgesehenen Berichterstattungspflichten – wie eine wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien zeigt – die Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen weiter verbessern.

Demgegenüber würde das Szenario der Konzernverantwortungsinitiative stärkere gesellschaftliche und nachhaltigkeitsbezogene Wirkungen entfalten. Die mögliche Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf sektorspezifische Hochrisikobereiche, die Ausweitung der Sorgfaltspflichten auf die gesamte Wertschöpfungskette – je nach künftiger Rechtspraxis – sowie die Erfolgspflicht zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels könnten zusätzliche Beiträge zu Menschenrechten und Nachhaltigkeit leisten. Gleichzeitig besteht jedoch das Risiko von Leakage-Effekten: Tätigkeiten Schweizer Unternehmen könnten von Unternehmen ausserhalb der Schweiz übernommen werden, sodass sich die globalen Nachhaltigkeitswirkungen insgesamt kaum verbessern.

401 S. RFA, S. 66.

402 S. UEG-Pflichten, Anhang zur RFA zum GGV zur KVI.

403 S. RFA, S. 67 ff.