Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Erläuternder Bericht VE-NUFG
Ein zentrales Element des Gegenvorschlags ist die Einführung einer nationalen Aufsichtsbehörde. Dadurch lassen sich die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten in der Schweiz wesentlich besser durchsetzen. Während im Status quo die zivilrechtliche Haftung und der behördliche Vollzug gegenüber Schweizer Unternehmen aufgrund der Drittstaatenregelung nur eingeschränkt greifen, erhalten diese Instrumente durch den Gegenvorschlag verbindlichen Charakter. Die Kosten der staatlichen Aufsicht werden auf rund CHF 6,1 bis 7,4 Mio. pro Jahr geschätzt.397 Die Kosten für die Einrichtung der Schlichtungs- und Gerichtsbehörden durch die Kantone sind noch offen und hängen wesentlich vom konkret anfallenden Mengengerüst ab. Als Vergleich kann gesagt werden, dass gemäss der Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 sich die Kosten des Betriebs einer einzigen, schweizweit zuständigen Schlichtungsstelle bei einer bestehenden Verwaltungseinheit auf geschätzt CHF 600'000 pro Jahr belaufen würden398.
Für mittelbar betroffene Unternehmen – heute rund 100'000, davon 99% KMU – erwartet die Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 im Szenario «Gegenvorschlag» keine zusätzlichen Belastungen. Da die Anforderungen an Zulieferbetriebe im Wesentlichen durch die OR-Bestimmungen und die bereits länger bestehende europäische Regulierung geprägt werden, verändert der Gegenvorschlag weder den Inhalt noch den Umfang der Informationsanforderungen. Der Nachvollzug der Pflichten im Schweizer Recht könnte jedoch die rechtliche Verbindlichkeit erhöhen. Dies könnte dazu führen, dass betroffene Grossunternehmen ihre Sorgfalts- und Dokumentationspflichten konsequenter umsetzen und Informationen systematischer aus den Lieferketten einfordern. Gleichzeitig ist jedoch davon auszugehen, dass mit der höheren Verbindlichkeit auch die vorgesehenen Begrenzungen und Erleichterungen für KMU stärker zur Anwendung kommen. Die Regulierungsfolgenabschätzung RFA geht davon aus, dass mittelbar betroffene Unternehmen von einer verbesserten Durchsetzung der Schutz- und Unterstützungspflichten profitieren dürften.399 Dazu gehört insbesondere die Begrenzung der Informationsanforderungen auf den VSME-Standard sowie ein gestärkter Anspruch auf Unterstützung gegenüber direkt berichtspflichtigen Unternehmen.400
Der internationale Vergleich spricht laut der Regulierungsfolgenabschätzung RFA im Szenario indirekter Gegenvorschlag gegen Standortnachteile der Schweiz. Zwar sind gegenüber einzelnen Handelspartnern ausserhalb Europas Wettbewerbsnachteile möglich, da die EU-Drittstaatenregelung jedoch auch für Nicht-EU-Konkurrenten gilt, können sich international tätige Unternehmen dem «Brussels-Effekt» kaum entziehen;
397 S. RFA, S. 78.
398 S. RFA, S. 79 ff.
399 S. RFA, S. 63.
400 S. UEG-Pflichten, Anhang zur RFA zum GGV zur KVI.