Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten
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Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten nach dem dritten Kapitel des Gesetzes bzw. bei Haftungsklagen durch. Das kantonale Recht hat zudem ein Gericht zu bezeichnen, das als eine einzige kantonale Instanz zuständig für die erwähnten Streitigkeiten ist. Dafür werden ihnen gewisse Kosten entstehen, deren Höhe noch offen ist und wesentlich vom konkret anfallenden Mengengerüst abhängen. Einige Kantone könnten signifikant stärker von Haftungsverfahren betroffen sein als andere, da sich die dem Gesetz unterstellten Grossunternehmen dort konzentrieren. Als Vergleich kann gesagt werden, dass gemäss der Regulierungsfolgenabschätzung RFA vom 5. März 2026 sich die Kosten des Betriebs einer einzigen, schweizweit zuständigen Schlichtungsstelle bei einer bestehenden Verwaltungseinheit auf geschätzt CHF 600'000 pro Jahr belaufen würden386.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Der Bericht zur vertieften Regulierungsfolgenabschätzung RFA der BSS Volkswirtschaftliche Beratung AG vom 5. März 2026 zeigt, dass der indirekte Gegenvorschlag im Vergleich zum Status quo kaum zusätzliche wirtschaftliche Auswirkungen hat.387 Dies deshalb, weil bereits heute zahlreiche Schweizer Unternehmen aufgrund der Drittstaatenregelung der EU unter die Vorgaben der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Dennoch führt der Gegenvorschlag zu strukturellen Veränderungen, da er die bestehenden Pflichten auf eine nationale Rechtsgrundlage stellt und deren Durchsetzbarkeit deutlich stärkt.388
Die Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden seit der Vernehmlassung vom Sommer 2024 an die EU-Vorgaben angepasst und in den indirekten Gegenvorschlag überführt, wobei auch Kritikpunkte der Wirtschaft berücksichtigt wurden. Der indirekte Gegenvorschlag geht nun erheblich weniger weit als die Vernehmlassungsvorlage, insbesondere beim Anwendungsbereich: Statt 3'500 Unternehmen gemäss Vernehmlassungsvorlage bzw. 200 Unternehmen unter dem geltenden Obligationenrecht sind neu noch rund 110 Unternehmen betroffen.389 Dies führt zu einer deutlichen Entlastung der Unternehmen im Vergleich mit der Vernehmlassungsvorlage Nachhaltigkeitsberichterstattung von 2024. In der externen Regulierungsfolgenabschätzung zur Vernehmlassungsvorlage Nachhaltigkeitsberichterstattung vom 19. Februar 2024390 wurden die Regulierungskosten – basierend auf dem damaligen Anwendungsbereich vor dem «Omnibus-I-Paket» der EU – auf rund CHF 620 Mio. pro Jahr geschätzt, wovon rund zwei Drittel auf die externe Prüfung der Berichte entfielen.
386 S. RFA, S. 79 ff.
387 S. RFA, Zusammenfassung, S. iv.
388 S. RFA, Zusammenfassung, S. v.
389 S. RFA, Zusammenfassung, S. iv und S. RFA, Tabelle 4, S. 19 f.
390 Abrufbar unter: fedlex.admin.ch > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > Vernehmlassung 2021/114 > Diverses.