Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/116: Indirekter Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» · 154 Seiten

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Erläuternder Bericht VE-NUFG

Erfasst sind insbesondere folgende Umweltfaktoren:

• Klimaschutz, auch in Bezug auf Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Treibhaus-

gasemissionen gemäss dem jeweils aktuellen GHG Protocol Corporate Accounting and Reporting Standard,134 einschliesslich der Anpassung an den Klimawandel;

• Wasser- und Meeresressourcen;

• Ressourcennutzung und die Kreislaufwirtschaft;

• Verschmutzung (namentlich des Bodens, des Wassers und der Luft);

• Biodiversität und Ökosysteme.

Zu den offenzulegenden Angaben gehören auch die Auswirkungen von Umweltfaktoren auf die menschliche Gesundheit und Sicherheit, die Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Energien einschliesslich der Exposition des Unternehmens gegenüber Aktivitäten mit Bezug zu Kohle, Öl und Gas.

Grundsätzlich müssen dem True-and-Fair-Prinzip der Finanzberichterstattung entsprechend alle relevanten Umweltwirkungen über die gesamte Wertschöpfungskette aufgezeigt werden, d.h. von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung.

Buchstabe b: Sozialbelange, einschliesslich Arbeitnehmerbelange

Die Sozialbelange umfassen im Wesentlichen dieselben Punkte, über die nach geltendem Recht (s. Art. 964b Abs. 1 OR) schon berichtet werden muss. Unter die Sozialbelange fallen beispielsweise Ausführungen über Massnahmen zum Schutz der verschiedenen Interessengruppen (Aktionäre, Mitarbeitende, Kunden, Lieferanten, Gläubiger, Medien, Gewerkschaften, Behörden, kritische Interessengruppen, lokale Gemeinschaften usw.), wobei die «Arbeitnehmerbelange» – wegen der grossen Bedeutung – im Gesetzestext explizit erwähnt werden. Zu erläutern sind auch der soziale Dialog und die Kommunikation mit den erwähnten Interessengruppen.135

Die «Arbeitnehmerbelange» fallen neu unter die «Sozialbelange», da es sich bei den Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern ebenfalls um eine gewichtige Interessengruppe des Unternehmens handelt. Die Berichterstattung in diesem Punkt richtet sich nach den

134 Vgl. https://ghgprotocol.org/corporate-standard.

135 S. auch Erläuternder Bericht Gegenvorschlag (OR) 19.11.2019, Ziff. 5.1.2.3, abrufbar unter www.parlament.ch > 16.077 > Öffentliche Kommissionsunterlagen > Bundesamt für Justiz: Transparenz bezüglich nichtfinanzieller Belange und Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit.