Erläuternder Bericht - ChemRRV (Industriechemikalien)

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 44 Seiten

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Lebensmittelkontaktmaterialien senken sowie auch die Gesamtexposition der Schweizer Bevölkerung.

• Die geplante Massnahme ist weder ein Mittel zur willkürlichen Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des Handels, da die meisten Waren, die von einer weitergehenden Regelung in der Schweiz als in der EU betroffen sein werden, bereits jetzt PFAS-frei auf dem EU-Markt erhältlich sind oder in naher Zukunft PFAS-frei erhältlich sein werden. Der Grund dafür ist, dass solche Waren auch direkt im Kontakt mit Lebensmitteln verkauft werden und dann als Verpackungen gelten (und unter die PPWR fallen). Daher ist keine Beschränkung des Handels zu erwarten. Zudem werden in der EU voraussichtlich auch für den einmaligen Gebrauch vorgesehene Lebensmittelkontaktmaterialien, die nicht unter den Geltungsbereich der PPWR fallen, unter die breite PFAS-Beschränkung in der EU-REACH-Verordnung fallen. Die Verordnungsänderung könnte in der EU eventuell schon 2027 in Kraft treten. Dadurch wäre der Unterschied in der Regulierung zwischen der Schweiz und der EU nur von temporärer Natur.

• Die geplante Massnahme wird als verhältnismässig erachtet (d.h. als geeignet für die Herbeiführung des im öffentlichen Interesse verfolgten Zwecks, als erforderlich, und auch als im engeren Sinne verhältnismässig). Die Regelung eignet sich, um die PFAS-Exposition der privaten Verwender von Lebensmittelkontaktmaterialien wie auch der gesamten Schweizer Bevölkerung abzusenken, da PFAS nachweislich von Lebensmittelkontaktmaterialien in Lebensmittel übergehen können (siehe z. B. Vera et al.43) und ein Verbot diesen Expositionspfad unterbindet. Die geplante Regelung ist auch erforderlich, da das Ziel nicht mit einer milderen, handelsverträglicheren Massnahme erreicht werden kann. Dass die Massnahme auch im engeren Sinn verhältnismässig ist, d.h. dass der Beitrag der Massnahme zur Zielerreichung die dadurch resultierende Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit rechtfertigt, hat das BAFU mittels einer Umfrage bei betroffenen Unternehmen aufgezeigt. Die Umfrage und deren Ergebnisse werden im nachstehenden Kasten detailliert beschrieben.

Umfrage bei betroffenen Unternehmen

Um die Folgen der weitergehenden Regulierung abschätzen zu können, hat das BAFU im Juli 2025 einen Fragebogen zur Abklärung der Betroffenheit eines Verbots PFAS-haltiger Lebensmittelkontaktmaterialien an 151 potentiell betroffene Unternehmen und Verbände geschickt. Insgesamt haben 55 Unternehmen und Verbände geantwortet, darunter Herstellerinnen und Importeurinnen von Verpackungen sowie Anbieterinnen verpackter Lebensmittel. Ein Drittel der befragten Unternehmen hat angegeben, dass sie auch Herstellerin, Importeurin oder Anbieterin von Lebensmittelkontaktmaterialien für den einmaligen Gebrauch sind, die keine Verpackungen sind. Diese Unternehmen wären somit direkt von der geplanten vorübergehenden Abweichung vom EU-Recht betroffen. Zwei Herstellerinnen erwarten bei einer weitergehenden Regelung zusätzliche Auswirkungen und Kosten. Diese resultieren vor allem aus administrativem Mehraufwand sowie aus Kosten für kurzfristig erforderliche Laboruntersuchungen. Da in der Schweiz keine Zertifikate oder – im Gegensatz zur EU – keine Nachweispflicht mittels Konformitätsbewertungsverfahren für PFAS-

43 Vera, P., Canellas, E., Drolin, N., Goshawk, J., Nerín C. 2024, The analysis of the migration of per and poly fluoroalkyl substances (PFAS) from food contact materials using ultrahigh performance liquid chromatography coupled to ion-mobility quadrupole time-of-flight mass spectrometry (UPLC- IMS-QTOF). Talanta, 266, https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0039914023007506