Erläuternder Bericht - ChemRRV (Industriechemikalien)

Vernehmlassung 2025/123: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2026 · 44 Seiten

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freie Materialien verlangt werden sollen, liegen die geschätzten einmaligen Kosten gemäss Angaben eines Unternehmens bei einem Betrag wesentlich unter 5'000 CHF.

Von den Importeurinnen erwartet knapp die Hälfte zusätzlichen Auswirkungen und Kosten bei einer weitergehenden Regelung. Am häufigsten erwähnt sind Mehrkosten beim Import für speziell für die Schweiz hergestellte Ware, der höhere administrative Aufwand sowie Kosten für zusätzliche Tests und Laboranalysen. Drei Importeurinnen schätzen die zusätzlichen Kosten im Bereich von 0.01% bis 3% des Jahresumsatzes. Ein Anbieter rechnet mit 10'000 bis 20'000 CHF einmaligen Kosten und wiederkehrenden Kosten von 2% bis 4% des Jahresumsatzes.

Aufgrund der Ergebnisse der Umfrage geht das BAFU davon aus, dass die zu erwartenden Mehrkosten verhältnismässig sind. Die allermeisten Waren, die von einer weitergehenden Regelung in der Schweiz als in der EU betroffen sein werden, sind zudem bereits jetzt PFAS-frei auf dem EU-Markt erhältlich oder werden in naher Zukunft erhältlich sein. Die vorgeschlagene Regelung für die Schweiz würde allfällig nennenswerte Mehrkosten nur vorwegnehmen.

Weitere Informationen aus dem Markt

Viele Detailhändler stellen bereits jetzt freiwillig auf PFAS-freie Lebensmittelkontaktmaterialien um. So haben etliche Detailhändler schon heute nur noch PFAS-freies Backpapier im Angebot.44 Bei einem Detailhändler ist PFAS-freies Einweggeschirr erhältlich, auch wenn es nicht gekennzeichnet ist. Weitere Detailhändler haben nur noch PFAS-freies Einweggeschirr im Angebot oder geben an, dass sie bis Mitte 2026 umgestellt haben werden.

Insgesamt geht das BAFU davon aus, dass die Massnahme auch im engeren Sinn verhältnismässig ist.

Die Begriffsbestimmung für die von der Regelung über Verpackungen und andere Lebensmittelkontaktmaterialien für den einmaligen Gebrauch erfassten PFAS (Ziff. 6.3.1 Abs. 1 und 2) ist identisch mit jener der PPWR. Das heisst, es werden solche Stoffe von der PFAS-Definition ausgenommen, die von den relevanten Strukturelementen nur:

• CF3–OR oder CF3–NRR′ enthalten

• X′–CF2–OR oder X′–CF2–NRR′ enthalten

X′ kann dabei eines der folgenden Strukturelemente sein: Methyl, Methylen, aromatische Gruppe, Carbonylgruppe, –OR′′, –SR′′, –NR′′R′′′.

R, R′, R′′ und R′′′: können dabei folgende Strukturelemente sein: Wasserstoff, Methyl, Methylen, aromatische Gruppe, Carbonylgruppe

Das Inverkehrbringen von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sowie aller anderen Bedarfsgegenständen nach Artikel 48 der LGV, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, soll verboten werden, wenn sie im homogenen Material einen der folgende Werte überschreiten:

• Massengehalt mindestens eines nicht-polymeren PFAS von 0,0000025 Prozent (25 ppb): Hierbei sind die mittels klassischer Einzelstoffanalytik, beispielsweise Flüssigchromatografie mit Massenspektrometrie-Kopplung, erfassten PFAS gemeint.

44 Freiburger Nachrichten, 20.10.2025 https://freiburger-nachrichten.ch/story/240625/vorsicht-gift-in-diesem-backpapier-und-einweggeschirrstecken-ewigkeitschemikalien