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Vernehmlassung 2025/13: Neue Verordnung über die individuellen Erkennungsmerkmale und Sicherheitsvorrichtungen auf der Verpackung von Humanarzneimitteln · 14 Seiten
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Verordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Anhang 1 (Art. 2 Abs. 1 Bst. a)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einer Sicherheitsvorrichtung versehen werden müssen
Arzneimittelkategorie oderDarreichungsform Stärke Anmerkungen
international gebräuchli-
che Kurzbezeichnung (INN) des Wirkstoffs
Homöopathische Arzneimit- Alle Alle
tel
Radionuklidgeneratoren Alle Alle
Kits: Zubereitungen, die Alle Alle
normalerweise vor ihrer
Verabreichung in den end-
gültigen radioaktiven Arz-
neimitteln neu gebildet oder
mit Radionukliden verbun-
den wird
Radionuklidvorstufen Alle Alle
Arzneimittel für neuartige Alle Alle
Therapien, die Gewebe oder
Zellen enthalten oder aus
diesen bestehen
Medizinische Gase Medizinisches Gas Alle
Lösungen zur parenteralen Infusionslösung Alle
Ernährung, deren anato-
misch-therapeutisch-chemi-
scher Code („ATC-Code“)
mit B05BA beginnt
Lösungen mit Wirkung auf Infusionslösung Alle
den Elektrolythaushalt, de-
ren ATC-Code mit B05BB
beginnt
Lösungen zur Einleitung ei- Infusionslösung Alle
ner osmotischen Diurese,
deren ATC-Code mit
B05BC beginnt