Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten
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- die für die Risikobegrenzung erforderlichen Vorschriften enthalten sowie eine effiziente und sicherheitsorientierte Aufsicht über die Raumfahrtaktivitäten sicherstellen;
- der langfristigen Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten und der Vermeidung von Umweltbelastungen auf der Erde und im Weltraum Rechnung tragen;
- für die mit den Raumfahrtaktivitäten verbundenen finanziellen Interessen des Bundes im Schadenfall angemessene Lösungen finden.
Das Gesetz soll sich auf grundlegende und wichtige Vorschriften beschränken (vgl. Art. 164 Abs. 1 BV). In der Verordnung sind Einzelheiten zu regeln. Zudem soll das Gesetz mit Delegationsnormen sicherstellen, dass der Bundesrat auf den Verlauf der technologischen und ökonomischen Entwicklung sowie auf allfällige neue internationale Regelwerke zeitgerecht reagieren kann. Was heute innovativ ist, kann sich bereits in wenigen Jahren als überholt erweisen. Ein Ziel ist es daher, eine flexible, zukunftsorientierte und technologieneutrale Vorlage auszuarbeiten.
In der rechtlichen Umsetzung dieser Ziele geht es darum, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen den teils konvergierenden, teils divergierenden Interessen des Staates und jenen der im Weltraum tätigen privaten Akteure zu finden. Die Weltraumpolitik 2023 dient als politische Leitlinie hierzu.
1.2 Geprüfte Alternativen und gewählte Lösung
Angesichts der von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen hat der Bundesrat drei mögliche Alternativen in Betracht gezogen: die Beibehaltung des Status quo (kein Bundesgesetz), die Ausarbeitung eines umfassenden Bundesgesetzes oder die Entwicklung eines schlanken und dynamischen Rechtsrahmens. Obwohl alle drei Optionen a priori in Frage kamen, musste der Bundesrat einerseits die Stimulierung der bestehenden Kompetenzen im Bereich der Technologieentwicklung und Innovationsfähigkeit des Raumfahrt-Ökosystems in der Schweiz, andererseits die Entwicklung des Raumfahrtsektors in der Schweiz, in Europa und global berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund galt es zu entscheiden, welches Vorgehen am besten geeignet ist und welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen, um den Interessen des Staates und des Privatsektors bestmöglich nachzukommen.
1.2.1 Geprüfte und verworfene Alternative «Beibehaltung des Status quo»
Die Beibehaltung des Status quo hätte bedeutet, dass nichts unternommen wird, d.h. es wird kein Bundesgesetz erarbeitet. Die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz bezüglich nationaler Raumfahrtaktivitäten bleiben auch ohne nationalen Rechtsrahmen bestehen, würden jedoch nicht landesrechtlich konkretisiert und an die Schweizer Bedürfnisse angepasst. Die Beibehaltung des Status quo würde die von einigen Akteuren in der Schweiz erfahrene Rechtsunsicherheit fortsetzen und würde sich negativ auf die Attraktivität der Raumfahrtsektors der Schweiz auswirken. Abgesehen von den administrativen Hindernissen, die derzeit von einigen Raumfahrtakteuren wahrgenommen werden, wäre es dem Bund verwehrt, seine eigenen und nichtstaatliche Raumfahrtaktivitäten verbindlich zu regeln, um seine internationalen Verpflichtungen wirksam zu erfüllen. Ohne entsprechende nationale Regelungen würde der Bund zudem darauf verzichten, bestimmte Risiken, die mit Raumfahrtaktivitäten einhergehen, zu reduzieren. Diese Risiken können auch sicherheitspolitischer Natur sein. Zudem fehlt dem Bund im Fall einer Haftung nach dem internationalen Haftungsübereinkommen die Möglichkeit, ein Regressrecht gegenüber dem privaten Verursacher auszuüben. Der Bundesrat zieht dabei auch in Betracht, dass sich zukünftig grössere Satellitenbetreiberinnen in der Schweiz ansiedeln könnten, was sich ohne