Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht

Rechtsrahmen für den Bund nachteilig auswirken könnte. Die durchgeführten Analysen (Branchenkonsultation, Rechtsvergleichung) haben ebenfalls gezeigt, dass die Beibehaltung des Status quo keine Option mehr darstellt. Der Bundesrat hat sich daher am 18. Dezember 2020 gegen diese Option entschieden und diesen Entscheid am 16. Februar 2022 bekräftigt.10

1.2.2 Geprüfte und verworfene Alternative «umfassendes Bundesgesetz»

In einem umfassenden Bundesgesetz könnte der Bund alle denkbaren Weltraumaktivitäten regeln, darunter z. B. die Forschung im Weltall, die Satellitenkommunikation sowie die internationale Zusammenarbeit, beispielsweise mit der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Auch wenn diese Option unter Berücksichtigung der in der Schweiz durchgeführten Weltraumaktivitäten bis zu einem gewissen Grad denkbar gewesen wäre, ist sie angesichts der Entwicklungen in diesem Sektor nicht wünschenswert. Einen möglichst umfassenden Rechtsrahmen auszuarbeiten und umzusetzen, wäre zudem mit erheblichen Anpassungen des Bundesrechts verbunden. Darüber hinaus hat die durchgeführte Branchenkonsultation deutlich gezeigt, dass eine solche Option nicht wünschenswert wäre. Der Bundesrat sieht keine Notwendigkeit, diesen Ansatz weiterzuverfolgen.

1.2.3 Gewählte Lösung «schlankes und dynamisches Bundesgesetz zur Umsetzung

der vier UNO-Weltraumverträge»

Die dritte und vom Bundesrat gewählte Option besteht darin, ein Rechtsregime zu konzipieren, das sich in erster Linie auf Bestimmungen beschränkt, die sich auf den technischen Betrieb von Weltraumgegenständen (insbesondere Satelliten) bezieht, also auf die Raumfahrtaktivität als solche. Die Nutzung dieser Gegenstände für bestimmte Zwecke (z. B. Forschung, Kommunikation, Erdbeobachtung) soll hingegen der sektoriellen Gesetzgebung überlassen bleiben. Ein schlankes, auf die Raumfahrt beschränktes Gesetz ermöglicht es dem Bund, ein Bewilligungs- und Aufsichtssystem von Raumfahrtaktivitäten und die Registrierung von Weltraumgegenständen einzuführen und damit Rechtssicherheit und günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der schlanke Ansatz wird vom Grundsatz geleitet, «so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig» zu regeln, also eine Regulierung zu finden, die sich auf das Wesentliche beschränkt, aber den Bedürfnissen der Schweiz angepasst ist. Dieser Wunsch wurde auch von den schweizerischen Akteuren im Weltraum im Rahmen einer informellen Konsultation, welche von der Swiss Space Industries Group (SSIG), einer Fachgruppe der Swissmem, durchgeführt worden war, geäussert. Mit dem Erlass einer Bundesratsverordnung soll zudem ermöglicht werden, Entwicklungen im Raumfahrtbereich innert nützlicher Frist zu berücksichtigen. Der Bundesrat hat deshalb am 16. Februar 2022 gestützt auf einen Bericht des WBF entschieden, die dritte Option eines schlanken und dynamisches Bundesgesetzes auszuarbeiten.

1.2.4 Vereinfachungen für kleinere und mittlere Unternehmen

Im Weiteren wurde nach Art. 4 des Unternehmensentlastungsgesetzes vom 29. September 202311 (UEG) bei der Ausarbeitung der Vorlage geprüft, ob für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) vereinfachte oder kostengünstigere Regelungen vorgesehen werden können (Abs. 1 Bst. a UEG). Unternehmen, die beabsichtigen, Raumfahrtaktivitäten zu betreiben, werden nach der vorgeschlagenen Regelung eine Bewilligung einholen müssen (siehe Ziff. 4.1.1); KMU sind von dieser Regelung gleichermassen betroffen. Die Gebührensätze für die Ausstellung der Bewilligung sind vom

10 Der Bundesrat, Medienmitteilungen vom 18. Dezember 2020 und 16. Februar 2022.

11 SR 930.31 11/66