Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten

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und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Akteure und zur Positionierung der Schweiz als attraktiver Standort für die Ansiedlung innovationsbasierter Raumfahrtunternehmen beitragen (Kapitel 2.2 der Weltraumpolitik). Zudem soll er die nötige Flexibilität bieten, um sich dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen sowie allfälligen rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt betrifft sicherheitspolitische Anliegen im Zusammenhang mit dem Betrieb und der Nutzung von Satelliten (Kapitel 1.2 der Weltraumpolitik). Schliesslich soll der Nachhaltigkeit im Weltraum (Kapitel 1.3 der Weltraumpolitik) Rechnung getragen werden. Das Ziel ist es, Raumfahrtrückstände («Weltraumschrott») zu vermeiden sowie den langfristigen Zugang und die friedliche Nutzung des Weltraums für zukünftige Generationen zu erhalten. Die Vorlage nimmt die genannten Aspekte auf und ist mit der «Weltraumpolitik 2023» vereinbar. Weitere Strategien des Bundesrats wie z. B. die jeweils geltende Aussenpolitische Strategie und die Sicherheitspolitik werden bei der Umsetzung der Vorlage entsprechend mitberücksichtigt.

1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Die Einführung des beantragten Bundesgesetzes betrifft keine hängigen parlamentarischen Vorstösse.

2 Ausarbeitung des Vorentwurfs

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) übernahm die Vorbereitung des Geschäfts und berief zwei interdepartementale Arbeitsgruppen ein, eine Steuergruppe auf Ebene der Departemente und eine Begleitgruppe auf Ebene der Bundesämter und Dienststellen. Darin vertreten waren:

- WBF: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO);

- EDA: Direktion für Völkerrecht (DV), Abteilung Internationale Sicherheit (AIS) und Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit (AWN);

- EFD: Finanzverwaltung (EFV);

- UVEK: Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Bundesamt für Strassen (ASTRA), Bundesamt für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL);

- VBS: Generalsekretariat (GS), Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS), Nachrichtendienst des Bundes (NDB), Bundesamt für Rüstung (armasuisse) und Verteidigung (Vtg).

Diese Arbeitsgruppen wurden in alle Arbeiten involviert, insbesondere in die konzeptionellen Arbeiten zum Normkonzept. Als sog. «Sounding Boards» dienten die Eidgenössische Kommission für Weltraumfragen (EKWF), der Interdepartementale Koordinationsausschuss für Raumfahrtfragen (IKAR) sowie die Abteilung Raumfahrt des SBFI. Die Projektleitung des SBFI wurde durch eine externe juristische Projektbegleitung sowie juristische Fachpools unterstützt. Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) lieferte technische und juristische Expertisen. Im Rahmen der Vorarbeiten wurde zudem ein externes rechtsvergleichendes Gutachten eingeholt (siehe Ziffer 3.1).