Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten

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mit administrativen oder privatrechtlichen Hürden bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und Partnern konfrontiert, weil sie keine Bewilligung für ihre Raumfahrtaktivitäten vorweisen können. Ferner sind sie im Unklaren darüber, welche Regeln sie bei ihren Raumfahrtaktivitäten zu beachten haben. Auch für den Bund ist diese Situation aus ordnungs- und sicherheitspolitischer Sicht nicht zufriedenstellend. Raumfahrtaktivitäten können je nach Komplexität des Vorhabens auch mit Risiken verbunden sein, und sie sollten daher nicht ohne ein gewisses Mass an staatlicher Kontrolle ausgeübt werden dürfen. Auch fehlt eine gesetzliche Grundlage, um unerwünschte Raumfahrtaktivitäten zu unterbinden. So hat der Bund beispielsweise keine Möglichkeit, sicherheitspolitisch heikle Aktivitäten von Satellitenbetreiberinnen mit Sitz im Ausland, die ihre Satelliten aber von der Schweiz aus betreiben, zu regulieren, zu überwachen und nötigenfalls zu verbieten. Mit dem neuen Bundesgesetz soll klargestellt werden, dass auf Satelliten unter schweizerischer Hoheit das schweizerische Recht Anwendung findet. Eine Umsetzung der UNO-Weltraumverträge ins Landesrecht drängt sich auch deshalb auf, weil das Völkerrecht die Beziehungen zwischen den Staaten regelt. Mit einem Bundesgesetz kann der Bund gewährleisten, dass auch natürliche und juristische Personen bestimmte Verhaltensweisen beachten, zu denen er sich völkerrechtlich verpflichtet hat. Der Bund kann mit einem nationalen Rechtsrahmen zudem nationale Lösungen für die Haftungsproblematik finden.

Der Bund selbst betreibt aktuell keine eigenen Raumfahrtaktivitäten, was sich jedoch angesichts der dynamischen Entwicklungen weltweit und in der Schweiz in der Zukunft ändern kann. Auch für allfällige staatliche, einschliesslich militärischer Aktivitäten im Weltraum, gilt es, Anforderungen zu definieren, die der Sicherheit und Nachhaltigkeit der Raumfahrt dienen, und eine Aufsicht über staatliche, einschliesslich militärischer Raumfahrtaktivitäten sicherzustellen.

Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die Aktualisierung der Weltraumpolitik und die Ausarbeitung dieser Vernehmlassungsvorlage in Auftrag gegeben. Über 40 Vertragsstaaten der UNO-Weltraumverträge verfügen mittlerweile über nationale Weltraumgesetze.9 Eine Regulierung ist auch in der Schweiz nötig und gewünscht.

1.1.4 Ziele der Regelung

Der Handlungsbedarf wurde erkannt und es wurden Ziele definiert, die mit einer Bundesgesetzgebung zu erreichen sind.

Die Gesetzgebung (Gesetz und Verordnung) soll:

- die von der Schweiz ratifizierten Weltraumverträge der UNO unter Berücksichtigung der Weltraumpolitik des Bundesrates umsetzen;

- den öffentlichen und privaten Akteuren der Raumfahrt einen sicheren Rechtsrahmen bieten;

- die Standortattraktivität der Schweiz für öffentliche und private Raumfahrtaktivitäten erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Akteure der Raumfahrt fördern, indem ihnen flexible und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen vermittelt und unnötige bürokratische Hindernisse vermieden werden, damit sich ihre Raumfahrtaktivitäten bestmöglich entwickeln können;

9 Vgl. die Sammlung der nationalen Weltraumgesetze des Büros der Vereinten Nationen für Weltraumfragen (UNOOSA). 9/66