Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/2: Bundesgesetz über die Raumfahrt · 66 Seiten

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oder eines geostationären Satelliten von der Grösse eines Lastwagens. Um diesen Umständen Rechnung zu tragen, sieht die Vorlage vor, dass die Aufsichtsbehörde Betreiberinnen, die Aktivitäten durchführen, die mit geringen Risiken verbunden sind, unter Wahrung der Ziele des Gesetzes von regulatorischen Belastungen erleichtern kann.

Die gegenwärtige fehlende Regulierung kann auf die günstige Entwicklung von Satellitenbetreiberinnen in der Schweiz und auf die Ansiedlung neuer Unternehmen hemmend wirken. Keine Bewilligung für ihre Raumfahrtaktivitäten vorweisen zu können, erweist sich für sie zunehmend als Hindernis. Das neue Bundesgesetz wird diesen Marktteilnehmenden erlauben, ihre Geschäftstätigkeit in einem klaren und modernen regulatorischen Rahmen und unter Aufsicht auszuüben, und ein fortschrittlicher Rechtsrahmen kann für sie auch einen Marktvorteil bedeuten. Die Schweiz positioniert sich mit dem neuen Raumfahrtgesetz als attraktiv für die Ansiedlung innovationsbasierter Raumfahrtunternehmen. Insgesamt geht der Bundesrat davon aus, dass sich die vorgeschlagene Neuregelung positiv auf den Innovations- und Wirtschaftsstandort Schweiz auswirkt.

6.4 Auswirkungen auf die Umwelt

Im Einklang mit der Weltraumpolitik 2023 des Bundesrates berücksichtigt die Vorlage die langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten und die Vermeidung von Umweltbelastungen auf der Erde und im Weltraum mit dem Ziel, den Zugang zum Weltraum für zukünftige Generationen zu bewahren. Voraussetzung für den Erhalt einer Bewilligung für eine Raumfahrtaktivität ist deshalb auch, dass die Betreiberin Massnahmen getroffen hat, um die Entstehung von Raumfahrtrückständen («Weltraumschrott») bestmöglich zu vermeiden und die Auswirkungen die Umwelt bestmöglich zu schonen (Art. 9 Bst. f). Im Rahmen der Rechtsanwendung wird zu definieren sein, welche Kriterien und Standards dabei anzuwenden sind. Damit wird eine Anpassung an rechtliche, wissenschaftliche, technische oder gesellschaftliche Entwicklungen in diesem Bereich ermöglicht.

7 Rechtliche Aspekte

7.1 Verfassungsmässigkeit

Das beantragte Bundesgesetz stützt sich auf Artikel 87 BV, wonach die Gesetzgebung über die Raumfahrt Sache des Bundes ist. Bisher wurde die in der Bundesverfassung von 1999 begründete umfassende Kompetenzgrundlage nicht in landesrechtliche Ausführungserlasse umgesetzt.104 Mit dieser Vorlage soll dies nun geändert werden und von der umfassenden Kompetenz zur Gesetzgebung und Vollzug des Bundes im Bereich der Raumfahrt Gebrauch gemacht werden.

7.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die Schweiz hat in den 1960er und 1970er Jahren vier der fünf internationalen UNO-Verträge über Weltraumaktivitäten ratifiziert:

− Vertrag vom 27. Januar 1967105 über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschliesslich des Mondes und anderer Himmelskörper, den die Schweiz am 18. Dezember

104 MARKUS KERN, in: BSK BV (Fn. 94), Art. 87 Rz. 27.

105 SR 0.790 62/66