Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten

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Im Juni 2022 verabschiedete der Bundesrat den nationalen Aktionsplan 2022-202618 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention19. Ziel ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt mithilfe konkreter Massnahmen. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 deckt sich vollständig mit dem Ziel der Prävention und der Bekämpfung von sexualisierter Gewalt.

1.4 Behandlung parlamentarischer Diskussionen und Vorstösse

Die Interpellation 20.4426 vom 9. Dezember 202020 verlangte Auskunft über den Fahrplan zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190. Der Bundesrat erläuterte daraufhin den Ratifizierungsprozess in der Schweiz. Es war vorgesehen, im April 2021 einen Vorentwurf der juristischen Analyse der TPK-IAO vorzulegen. Der Bundesrat erinnerte an dieses Vorgehen in seiner Antwort auf die Interpellation 20.4578 vom 17. Dezember 202021. Am 1. März 2022 wurde der Bundesrat erneut zu den Fortschritten der Arbeiten zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 befragt22. Der Bundesrat antwortete darauf, dass der ordentliche Prozess zur Unterbreitung von an die Bundesversammlung gerichteten Botschaften und Berichte im Gang sei.

Am 18. Mai 2022 verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190. Mit dieser Botschaft unterbreitete der Bundesrat der Bundesversammlung einen Entwurf im Hinblick auf die Genehmigung des Übereinkommens Nr. 190. In der Substanz schlägt der Bundesrat vor, dass die Schweiz das IAO-Übereinkommen Nr. 190 ratifiziert. Er ist der Ansicht, dass die schweizerische Gesetzgebung und Praxis das Recht auf eine Arbeit frei von Gewalt und Belästigung konkretisiert und auch im internationalen Vergleich einen hohen und wirksamen Schutz bietet. Folglich bedarf es zur Ratifikation keiner Annahme neuer oder Anpassung bestehender Gesetze oder Verordnungen.

Die Arbeiten zur Genehmigung des Entwurfs eines Bundesbeschlusses fanden vor den zwei Kammern zwischen September 2022 und Dezember 2023 statt.

Am 19. September 2022 lehnte der Ständerat mit 24 gegen 20 Stimmen bei keiner Enthaltung ein Eintreten auf die Vorlage ab23. Am 12. Dezember 2022 nahm der Nationalrat mit grosser Mehrheit von 124 gegen 49 Stimmen und 4 Enthaltungen den Bundesbeschluss an24.

Der Ständerat hatte somit Nichteintreten beschlossen, während der Nationalrat die Ratifikation genehmigte. Es bestand also eine Differenz zwischen den beiden Räten. Das Geschäft ging zurück an den Ständerat.

Am 15. August 2023 wurden die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates angehört. Diese gaben an, dass sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen während der Verhandlungen dafür eingesetzt hätten, dass das Übereinkommen ausgeglichen ist und

18Verf ügbar unter: Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen →Istanbul-

Konvention → Nationaler Aktionsplan 2022-2026 zur Umsetzung der Istanbul-Konvention

19 SR 0.311.35

20 20.4426

21 20.4578

22 22.7045

23 AB 2022 S 763. 10/49

24 AB 2022 N 2275.