Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten

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arbeitenden Bevölkerung (also 743 Millionen Personen) im Laufe ihres Berufslebens Opfer von Gewalt und Belästigung bei der Arbeit, sei dies physischer, psychologischer oder sexueller Natur. An die 80 Prozent der Opfer erlitten diese Taten in den fünf Jahren vor der Erhebung. Sie betrafen 18,1 Prozent der arbeitenden Bevölkerung (rund 590 Millionen Personen)8. In der Schweiz waren gemäss einer am 3. September 2024 publizierten Studie des Büros für die Gleichstellung von Mann und Frau (EGB) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) ein Drittel der befragten Personen im Verlaufe ihres Berufslebens mit sexueller Belästigung konfrontiert, wobei ein markanter Unterschied zwischen Frauen (44%) und Männern (17%) besteht. Befragt nach konkreten sexistischen oder sexuellen Verhaltensweisen, steigt der Anteil auf 52 Prozent, auch hier mit einem deutlichen Unterschied zwischen Frauen und Männern (59% gegenüber 46%)9.

Im Jahr 2019 feierte die IAO ihr 100-jähriges Bestehen und die IAK wurde von der Schweiz präsidiert. Zu diesem Anlass nahm die IAK eine Deklaration für die Zukunft der Arbeit sowie das Übereinkommen Nr. 190 an. Dieses Übereinkommen bezweckt den Schutz aller arbeitenden Personen vor Gewalt und Belästigung und ist das einzige völkerrechtliche Instrument, das mit gemeinsamer Zustimmung der Sozialpartner Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt definiert, einschliesslich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung.

Wie die oben zitierte Studie belegt, bleibt Gewalt und Belästigung in der Schweiz trotz der ergriffenen Präventionsmassnahmen ein weit verbreitetes Problem. Die Bekämpfung dieses Phänomens ist somit prioritär. Die in der Schweiz bestehende Gesetzgebung und Praxis bieten einen hohen Schutz, um dagegen vorzugehen. Die Schweiz verfolgt einen systematischen Ansatz im Bereich der Prävention psychosozialer Risiken bei der Arbeit. Der Schutz der persönlichen Integrität gegenüber Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist ein integraler Bestandteil dieser umfassenden Strategie. Darüber hinaus legt die Bundesverfassung (BV)10 den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz sowie das Diskriminierungsverbot fest. Dieses Prinzip wird konkretisiert durch eine Reihe von Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeit und ein Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, das jegliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Arbeitsverhältnis verbietet.

Das Übereinkommen Nr. 190 ist ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und sollte durch die Schweiz aus folgenden Gründen ratifiziert werden.

Erstens können Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eine Verletzung der Menschenrechte darstellen und sind somit inakzeptabel und mit einer menschenwürdigen Arbeit unvereinbar. Die Schweiz setzt sich für Multilateralismus sowie die Einhaltung der Menschenrechte ein. Sie engagiert sich auf internationaler Ebene für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen, was sich in Form verschiedener völkerrechtlicher Verpflichtungen äussert. Eine Nichtratifikation wäre deshalb gänzlich inkohärent mit der verfolgten Aussen- und Wirtschaftspolitik. Dies würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz auf multilateraler Ebene und bei der

8 Verf ügbar unter: https://www.ilo.org/ → Research and Publications → Major Publications -> Experiences of violence and harassment at work: A global f irst survey

9 Verf ügbar unter: https://www.ebg.admin.ch/de → Publikationen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz → Studie zu sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Kurzversion 7/49

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