Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten

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internationalen Zusammenarbeit schwächen und wäre dem Image der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen wie auch der IAO in Genf abträglich. Um im Kampf gegen Gewalt und Belästigung auf internationaler Ebene weiterhin glaubwürdig auftreten zu können, sollte die Schweiz als Gründungsstaat der IAO mit gutem Beispiel vorangehen.

Zweitens haben Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz tiefgreifende und kostspielige Auswirkungen, nicht nur auf die Opfer, sondern auch auf die Unternehmen. Sie untergraben die Produktivität der Unternehmen und führen zu wirtschaftlichen Verlusten11. Laut einer von der IAO in Auftrag gegebenen Studie verursachen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz Kosten in Höhe von mehr als einer Milliarde Pfund und einen Produktivitätsverlust von 4 bis 7 % für die Opfer oder Zeugen, was insgesamt einen Produktivitätsrückgang von 1,5 bis 2,0 % bedeuten könnte12. Das Übereinkommen sieht eine ganze Reihe von Massnahmen vor, welche die Staaten ergreifen müssen, insbesondere das Verbot und die Prävention von Gewalt und Belästigung, die Anwendung von Sanktionen und der Zugang zu Rechtsmitteln und Abhilfemassnahmen für von Gewalt und Belästigung betroffene Arbeitnehmende. Das Übereinkommen trägt somit aktiv zu den kollektiven Anstrengungen der Staaten zur Schaffung eines hohen Schutzniveaus vor Gewalt und Belästigung bei der Arbeit bei. Eine Ratifikation des Übereinkommens durch die Schweiz wäre ein enorm starkes Signal in diese Richtung und würde die internationalen Bestrebungen stärken.

Drittens wäre die Schweiz in naher Zukunft eines der einzigen westlichen Länder, welche das Übereinkommen nicht ratifiziert hätten. Keines der Partnerländer der Schweiz würde eine Nicht-Ratifikation dieses als prioritär betrachteten Übereinkommens verstehen. Die Schweiz würde sich eines auf internationaler Ebene anerkannten Labels entziehen und riskierte, sich zu isolieren.

Viertens liegt es im Interesse unserer exportorientierten Wirtschaft, globale Mindeststandards zu fördern, um menschenwürdige Arbeitsbedingung en sicherzustellen und die Produktivität zu stärken. Da das Schutzniveau gegen Gewalt und Belästigung in der Schweiz bereits sehr hoch ist, wäre es wichtig, dass andere Länder diese Normen ebenfalls übernehmen würden. Die Ratifikation des Übereinkommens durch eine grosse Anzahl von Staaten trägt somit dazu bei, die Arbeitsbedingungen weltweit zu verbessern und dabei einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Die Schweiz sollte hier als gutes Vorbild auftreten.

Fünftens reiht sich die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190, wie in Kapitel 1.3 beschrieben, in die Umsetzung verschiedener Ziele der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und der Gleichstellungsstrategie 2030 des Bundesrates ein. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 trägt zur Kohärenz der internationalen Verpflichtungen und der nationalen Strategien zur Bekämpfung dieses Phänomens bei.

Schliesslich erlaubt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Schweiz, sich solidarisch mit den Zielen des Übereinkommens zu zeigen und die darin enthaltenen

11 Verf ügbar unter: ILO Homepage → Research and Publications → Major publications → Experiences of violence and harassment at work: A global f irst survey

12 Helge Hoel, Kate Sparks and Cary Cooper, THE COST OF VIOLENCE/STRESS AT WORK AND THE BENEFITS OF A VIOLENCE/STRESS-FREE WORKING ENVIRONMENT, Report Commissioned by the International Labour Organization (ILO), Geneva (2009). Verf ügbar 8/49 unter: THE COST OF VIOLENCE