Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 49 Seiten
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den Interessen beider Seiten entspricht. Der Vertreter der schweizerischen Arbeitgeber bei der IAO teilte mit, dass sich die Arbeitgeber weltweit vorbehaltlos zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung eingesetzt hätten. Die Arbeitgeber unterstützten das Übereinkommen einstimmig.
Am 25. September 2023 stimmte der Ständerat mit 24 gegen 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugunsten einer Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Der verabschiedete Text lautet wie folgt: «Rückweisung (gemäss Art. 75 ParlG) an den Bundesrat mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht aufzuzeigen, welche Bestimmungen des ILO-Übereinkommens Nummer 190 direkt anwendbar und welche indirekt anwendbar sind. Anschliessend ist eine ordentliche Vernehmlassung zur ILO-Vorlage durchzuführen.»25. Am 12. Dezember 2023 schloss sich der Nationalrat stillschweigend der Position des Ständerates an.26.
2 Rechtsvergleich, insbesondere mit dem europäischen Recht
Per Ende April 2025 haben 49 Staaten das Übereinkommen Nr. 190 ratifiziert, darunter 21 europäische Staaten (Albanien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Portugal, Republik Moldau, Rumänien, San Marino, Spanien, Vereinigtes Königreich von Grossbritannien und Nordirland und Zypern)27.
Der Rhythmus der Ratifikationen dieses Übereinkommens von 2019 ist besonders hoch. Es wurde im Verlauf des Jahres 2024 von Dänemark, Estland, Finnland, Kirgisistan, Österreich, Montenegro, den Philippinen, Portugal, der Republik Moldau, Sambia, Samoa und Zypern ratifiziert.
Als kürzliches Beispiel empfahl der österreichische Ausschuss für Arbeit und Soziales im Rahmen der parlamentarischen Beratungen am 27. Juni 2024 dem Nationalrat einstimmig die Genehmigung dieses Übereinkommens. Die Kommission war übrigens einstimmig der Ansicht, dass das Übereinkommen auf nationaler Ebene nicht direkt anwendbar sei. Der österreichische Nationalrat nahm am 4. Juli 2024 einstimmig die Ratifikation an28.
Unter den übrigen Ländern, welche das Übereinkommen Nr. 190 ratifiziert haben, sind insbesondere die Ratifikationen durch Kanada, das Vereinigte Königreich und Australien zu betonen, die alle eine restriktivere Politik bei der Ratifizierung von IAO- Übereinkommen anwenden als die Schweiz.
3 Zusammenfassung des Übereinkommens Nr. 190
3.1 Ziele
Das Übereinkommen Nr. 190 bezweckt den Schutz aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gewalt und Belästigung. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet es alle Mitgliedstaaten dazu, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gesetzlich zu verbieten, dieser vorzubeugen, insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die
25 AB 2023 S 885.
26 AB 2023 N 2337.
27 https://normlex.ilo.org/dyn/normlex/fr/ → Ratif ications by countries → Ratif ications by conventions → C190.
28 https://www.parlament.gv.at/ → Gesetzesinitiativen → Nationalrat — XXVII. GP → 11/49 Regierungsvorlage : Staatsvertrag → https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/2591